Online Scheidung

  • 2 Minuten Lesezeit

ONLINE Scheidung

Was ist das? Ist eine Online Scheidung wirklich günstiger? Einige Rechtsanwälte werben damit, dass mit einer Online Scheidung 50 Prozent der Kosten gespart wird und es sehr viel schneller geht. Stimmt das? N E I N

Eine reine Online Scheidung gibt es nicht, man kann nicht online geschieden werden. 

Man kann natürlich dem Rechtsanwalt/in die notwendigen Unterlagen einscannen und dieser reicht die Scheidung dann ein. Das Einzige was der Mandant sich damit spart, ist die erste Beratung und der Weg zum Anwalt. Aber ist dies sinnvoll? Es kommt darauf an. Nur wenn die Eheleute keinerlei weiteren Ansprüche mehr aneinander stellen, kann der Verzicht auf eine Erstberatung anschließend nicht teuer werden.Denn mit der ersten Beratung, dem ersten Kontakt also, werden die Weichen für die spätere Scheidung gestellt. Viele Fragen und Irrtünmer aus dem Weg geräumt, wie zum Beispiel, wir sind lange getrennt und haben jeder für sich Vermögen aufgebaut. Damit wirtschaftet jeder für sich. Dem ist nicht so, das hatte ich auch in einem Beitrag bereits erläutert. Die "normale" Scheidung ist also genauso teuer oder günstig wie eine Online Scheidung. Sobald es ein gerichtliches Verfahren gibt, (was eine Scheidung nun mal ist), gilt, dass der Wert der Scheidung festgesetzt wird. Dieser Wert wird den Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zugrunde gelegt. Einige Kanzleien werben damit, dass sie versuchen zu beantragen, den Verfahrenswert um 20 Prozent zu reduzieren! Das habe ich auch immer wieder beantragt,  hier bei unseren Gerichten hat kein Gericht den Verfahrenswert um 20 Prozent gesenkt. Die Kollegen/Innen werben mit einer 50 Prozent Ersparnis, da nur ein Anwalt benötigt wird. Diese Werbung ist jedoch irreführend. Denn die 50 Prozent Ersparnis meinen nicht, dass für den benötigten Rechtsanwalt nur die 50 Prozent Kosten anfallen, sondern, dass nicht 2 Rechtsanwälte benötigt werden und daher "nur" die Kosten für einen RA anfallen. Aber sobald es um einen Verzicht oder Vergleich geht, so zum Beispiel, es wird auf nachehelichen Unterhalt verzichtet oder der Versorgungsausgleich soll nicht durchgeführt werden, für all das wird wieder ein 2. RA benötigt. Denn man kann eine Scheidung nur mit einem Rechtsanwalt durchführen, wenn man sich über alles einig ist und es der andere Ehepartner muss der Scheidung nur noch zustimmen. 

Ihre Kanzlei Thiemann-Werwitzke





Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Cornelia Thiemann-Werwitzke

Beiträge zum Thema