Verfahrenskostenhilfe

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Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe

Verfahrenskostenhilfe nennt man die staatliche Unterstützung zur Finanzierung der Scheidung oder Umgang oder Sorgerecht, oder Trennungsunterhalt und oder Kindesunterhalt, Wohnungszuweisung, also im Familienrecht,  Prozesskostenhilfe nennt man das in den anderen Verfahren, wie zum Beispiel, wenn man ein gerichtliches Verfahren auf Zahlung von Miete anstrengt. Bei der Bewilligung der Prozesskostenhilfe muss aber auch noch ein gewisse Erfolgschance als weitere Voraussetzung hinzukommen.,

Ich bekomme sehr viele Anfragen, dass man/sie/ div sich scheiden lassen will, aber es ist ja alles so teuer und zur Zeit hat man so wenig Geld.

In solch einem Fall hilft die Staatskasse. Über einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe kann die Scheidung oder die anderen Verfahren kostenlos durchgeführt werden, denn der Staat bezahlt dann den Anwalt und die Gerichtskosten.  Wer berechtigt ist, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, kann es ganz leicht herausfinden. Es gibt einen Prozeskostenhilferechner, da gibt man seine Einkünfte und die Ausgaben ein und der berechnet auch dann, ob man ratenfreie Verfahrenskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlung erhält. Aber Vorsicht! Dabei ist zu beachten, dass dann in den nächten 4 Jahren vom Gericht eine Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgen kann und wenn sich die wirtschaftliche Situation in den nächsten 4 Jahren verbessert hat, dann wird das von der Staatskasse an die Gerichtskasse und den Rechtsanwalt gezahlte Honoror zurückverlangt. 

Schöne Restwoche Ihre Kanzlei Theimann-Werwitzke


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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