Online- Scheidung

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Der Wunsch - nicht nur in Zeiten der Kontaktbeschränkung- möglichst kontaktlos eine Scheidung durchzuführen - kann berechtigt sein. Dabei wird der Begriff der online- Scheidung thematisiert, die auch aus Kostenaspekten (jedenfalls nach den Aussagen der Anbieter) lukrativ sei. Dabei wird häufig die Fehlvorstellung erzeugt, die Scheidung könne komplett online also nur mittels Internet abgewickelt werden. 

Was ist eine online- Scheidung?

Bei einer online- Scheidung kommt lediglich der Kontakt mit dem Anwalt über das Internet zustande. Es betrifft also nicht das Verhältnis der Schweidungswilligen mit dem Gericht, sondern alleine das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt.

Muß ich bei einer online- Scheidung bei Gericht erscheinen?

Ja. Voraussetzung der Scheidung ist die persönliche Anhörung bei Gericht. Wenn eine Ehegatte beim Scheidungstermin nicht erscheint, dann wird er zu einem weiteren Termin geladen. Es kann im ersten Termin nicht geschieden werden.

Gibt es Möglichkeiten nicht vor Gericht zu erscheinen?

Grundsätzlich ist die persönliche Anhörung zwingend vorgeschrieben. Wenn erhebliche Gründe entgegenstehem, kann das Gericht einen Ehegatten auch getrennt vom anderen Ehegatten anhören, um ein gleichzeitiges Erscheinen vor Gericht zu vermeiden. Bei weiter Entfernung zum Gericht besteht auch die Möglichkeit der Anhörung beim Wohnortgericht im Wege der Amtshilfe.

Ist die online- Scheidung billiger?

Nein, die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren werden aus dem Verfahrenswert errechnet, den das Gericht festlegt. Wie der Kontakt zum eigenen Anwalt zustande kommt - ob "online" oder persönlich spielt bei der Bemessung keine Rolle. Anwälte müssen die gesetzlichen Gebühren dem Mandanten gegenüber abrechnen. Der Anwalt kann und darf für seine Leistung nicht geringere Gebühren abrechnen, auch wenn der Kontakt nur online zustande gekommen ist.

Vorteile der online- Scheidung

Keine. Die meisten Anwälte bieten die Korrespondenz per Email an.

Nachteile

Eine Scheidung führt häufig zum weiteren Regelungsbedarf. Die persönliche Beratung und das persönliche Gespräch deckt häufig Rechtsirrtümer auf und bewahrt daher den Mandanten vor Schaden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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