Opfervertretung im Zivilrecht – Schmerzensgeld

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Anders als Amerika ist Deutschland für seine sehr zurückhaltenden Schmerzensgelder geradezu berühmt und berüchtigt, weil sie von dem rechtsuchenden Publikum allgemeinhin als sehr gering empfunden werden.

Dies muss schon aus Gründen der Gerechtigkeit Ansporn für jeden Geschädigten und seinen Anwalt sein, dass er sich in besonderer Weise darum bemüht, das Schmerzensgeld irgendwie in die Höhe zu treiben. Nur so kann die Schmerzensgeldkultur in unserem Land verbessert und der Gerechtigkeit angenähert werden.

So ist ein Schleudertrauma grundsätzlich mit Beträgen im Hunderterbereich abgegolten, und selten erreicht man mal Beträge von € 1.000 oder € 2.000.

Jetzt hat dem ein aufsehenerregendes Urteil des Oberlandesgerichts München vom 21. März 2014 (Aktenzeichen 10 U 3341/13) kräftig entgegengesteuert.

Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer mit 1,4 Promille Blutalkoholwert als Unfallverursacher ermittelt worden. 

Das Entscheidende für den Anspruchsteller ist – wie auch dem zitierten Urteil zu entnehmen –, dass es bei der Höhe des Schmerzensgeldes nicht nur auf die Verletzungen und die Dauer ihrer Ausheilung ankommt, sondern auch auf sonstige Tatumstände, die mit den eigentlichen „Schmerzen“ nichts zu tun haben:

Eine besonders rücksichtslose oder dreiste Vorgehensweise des Täters, die Höhe seines Alkoholisierungsgrades oder andere Umstände, die sich eigentlich gar nicht unmittelbar auf das Opfer auswirken, die Tat aber in einem düsteren Licht erscheinen lassen, sind ebenfalls für die Höhe des Schmerzensgeldes relevant.

Im vorliegenden Fall hatte der Täter dem Unfallopfer ein Schleudertrauma zugefügt, das in der Tat über einen längeren Zeitraum behandelt werden musste und zu einer über viele Wochen und Monate eingeschränkten Arbeitsfähigkeit geführt hatte. Der Verletzte konnte anfangs gar nicht und später nur stundenweise seiner Arbeit nachgehen.

Während das Landgericht Traunstein in erster Instanz nur ein Schmerzensgeld von € 3.000 zugesprochen hatte, hat das Oberlandesgericht München eine kräftige Schippe draufgelegt und insgesamt auf ein Schmerzensgeld von € 11.000 erkannt.

Dieses Urteil ist von Bedeutung, da sich zahlreiche Unfallgeschädigte in den Verhandlungen mit ihren gegnerischen Versicherungen darauf berufen können.


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