Parken ohne Umweltplakette

Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtstipp vom 17.01.2011

Eine Ordnungswidrigkeit begeht nur, wer mit seinem Auto ohne die vorgeschriebene Plakette in der entsprechenden Zone fährt, nicht jedoch, wer sein Auto dort ohne die Plakette parkt. Wird also ein parkendes Auto ohne die Plakette aufgefunden, dann darf kein Strafzettel ausgestellt werden.

Das Auto muss -  so sah es auch das Amtsgericht Bremen - zwar irgendwie zu dem Parkplatz gekommen sein. Dennoch ist es keine Ordnungswidrigkeit, wenn es ohne Plakette dort parkt.


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