Petra Heide - Abmahnung wieder unwirksam?

  • 2 Minuten Lesezeit

Erneut hat uns ein Mandant eine Petra Heide-Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht vorgelegt. Der Abgemahnte habe Nebulus-Produktfotos für ein Angebot auf der Internet-Verkaufsplattformen eBay benutzt. Urheberin dieser Produktfotos sei die Abmahnerin Petra Heide persönlich. Die Nutzung sei ohne Berechtigung, z. B. in Form einer Lizenz, erfolgt und daher rechtswidrig.

Was wird gefordert?

Wegen der Foto-Nutzung fordert Petra Heide von unserem Mandanten

  • Beseitigung des Verstoßes
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Schadenersatz in Form fiktiver Lizenzkosten in Höhe von 2.280,- €
  • Zahlung einer Kostenpauschale von 7,50 €

Petra Heide legt dem Abmahn-Schreiben auch den Entwurf einer vorgefertigten Unterlassungserklärung bei. Wir müssen davon abraten, diesen Entwurf zu unterzeichnen und Petra Heide zuzusenden.

Wieder unwirksam!

Nach sorgfältiger Prüfung der Abmahnung müssen wir zum wiederholten Mal feststellen, dass auch diese Abmahnung von Petra Heide unwirksam gemäß § 97a UrhG ist. Wir haben die Abmahnung deshalb zurückgewiesen. Darüber hinaus kann unser Mandant die Kosten für unsere Beauftragung gemäß § 97a Abs. 4 UrhG von Petra Heide fordern. Wir haben diese deshalb geltend gemacht und Petra Heide zur Zahlung aufgefordert.

Abmahnung mit Macken

Schon deshalb müssen wir davon abraten, die von Petra Heide – in ihren Abmahnungen – beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, selbst wenn Sie den Verstoß tatsächlich begangen haben. Wir mussten feststellen, dass beim Entwurf dieser Erklärung offenbar nicht mit der für diesen besonders sensiblen Bereich erforderlichen, hohen Genauigkeit und Sorgfalt gearbeitet wurde. So sind ganze Teile der Unterlassungserklärung unverständlich, da entscheidende Satzteile fehlen etc. Auch kommen mehrfach verwendete, gleiche Nebulus-Fotos mehrfach in der Unterlassungserklärung vor. Der der Abmahnung anliegende Entwurf ist deshalb unserer Auffassung nach für die Ausräumung einer Wiederholungsgefahr ungeeignet. Erfahrene Spezialisten wie wir können Ihnen, selbst wenn der Vorwurf richtig sein sollte, eine auf ihren Fall maßgeschneiderte Unterlassungserklärung formulieren.

Weiter behauptet Petra Heide Urheberrechtsverletzungen an 19 Nebulus-Fotos, bildet aber nur 18 Nebulus-Fotos ab (inkl. Wiederholungen).

Darüber hinaus halten wir die Schadenersatz-Forderung von Petra Heide für überhöht. So wird ein Aufschlag auf den Schadenersatz in Form fiktiver Lizenzkosten von 100 % verlangt, da die Urheberin nicht genannt worden sei. Auch werden bei mehrfach verwendeten Nebulus-Fotos die Forderungen schlicht entsprechend vervielfacht, anstatt einen Zuschlag für die Mehrfach-Verwendung vorzunehmen, wie dies z. B. die MFM-Tabelle vorsieht.

Was tun?

Ob auch Ihre Abmahnung unwirksam ist? Dies können wir erst nach einer Einzelfallprüfung beantworten. Wenn Sie von uns eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten möchten, übersenden Sie uns bitte Ihre gesamte Abmahnung mit allen Seiten am besten per Fax oder E-Mail. Durch die Übersendung Ihrer Abmahnung kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande! Wir melden uns dann baldmöglichst bei Ihnen und teilen Ihnen mit, was wir für Sie tun können und was dieser Service Sie kosten wird. Auch werden wir uns bemühen, die Abmahnung zurückzuweisen und die Kosten für uns bei Petra Heide einzutreiben, wenn Sie dieses möchten. Gleich anrufen.

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte – schnell, kompetent, bundesweit!



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