Pflege demenziell erkrankter Menschen: Die Anträge sind gestellt, fehlt nur die Genehmigung

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Die Bundesregierung hat mit der Pflegereform zum 1. Juli 2008 die Leistungen für demenziell erkrankte Menschen verbessert, unabhängig davon, ob diese zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden. Für die Betreiber von Senioreneinrichtungen bedeutet dies, dass zusätzliche Betreuungsassistenten eingestellt werden können, die von der Pflegeversicherung finanziert werden. Für je 25 Demenzkranke soll es künftig eine zusätzliche Betreuungskraft geben. Nicht nur von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft ist diese Regelung begrüßt worden. Auch die Angehörigen und die Betreiber stationärer Einrichtungen für demenziell erkrankte Menschen haben diese Regelung als eine signifikante Verbesserung in der Pflege von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz empfunden.

Umso enttäuschter sind fast sechs Monate später alle Betroffenen über die mehr als zögerliche Umsetzung durch die Pflegekassen.

Wo liegen die Gründe für die zögerliche Umsetzung?

In dem letzten Zusammentreffen der Leistungsträger mit den Leistungserbringern im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin, am 28.10.2008, wurde seitens der Verbände der Leistungserbringer berichtet, dass die Anzahl der tatsächlich abgeschlossenen und in Kraft getretenen Verträge zur Pflegeassistenz sich zu diesem Zeitpunkt noch immer im niedrigen zweistelligen Bereich bewegte.

Noch immer erhalten stationäre Pflegeeinrichtungen von den Pflegekassen die Auskunft, man wisse noch nicht genau, wie mit solchen Anträgen umzugehen sei.

Oder aber einzelne Sozialhilfeträger fordern, mit Blick auf den § 85 SGB XI, an den Vergütungsverhandlungen beteiligt zu werden, bzw. auch die bisherigen Vergütungen unter Hinweis auf darin bereits enthaltene „Geronto-Zuschläge" anzusenken. Warum dies so ist, vermag auch seitens der Vertreter aller beteiligten Organisationen niemand so richtig zu erklären. Zumindest gewinnt man den Eindruck, dass bei allen Beteiligten die anfängliche Euphorie inzwischen verschwunden ist.

Die Gründe hierfür sind vielschichtig. So mag dies daran liegen, dass seitens der Betreiber der stationären Einrichtungen, inzwischen für die Pflegeassistenz, teilweise auf bereits vorhandene Mitarbeiter zurückgegriffen wurde. Damit löst sich die anfänglich geäußerte Erwartung auf, nach der mit der Pflegeassistenz annähernd 30.000 neue Jobs, insbesondere für derzeit Arbeitslose geschaffen werden könnten. Dazu kommt die Frage, wie den die Pflegeassistenten zu entlohnen sind, wie eine Pflegehilfskraft, oder leicht darunter. Hier gehen die Meinungen doch weit auseinander. Gleiches gilt für die Frage der Qualifikation.

Größtes und zentrales Problem für die ausstehenden vertraglichen Regelungen, scheinen bei der Vielzahl der noch offenen Fragen zum § 87b SGB XI allerdings unsere dezentralen Strukturen im Pflegebereich zu sein. Zu viele sind in die verschiedenen Verhandlungen einzubeziehen und offensichtlich erreicht nicht jede in den zentralen Gesprächen auf der Spitzenebene erreichte Vereinbarung auch die Entscheider vor Ort. Dazu kommt, dass viele mit der Umsetzung des § 87b SGB XI, Beschäftigte offensichtlich in der Sorge etwas falsch zu machen, erst einmal gar nichts tun, oder um es weniger provokant auszudrücken, erst einmal zuwarten bis sich eine belastbare Vorgehensweise herausgebildet hat.

Zusammenfassend kann man all denen, die derzeit über die schleppende Umsetzung enttäuscht sind, eigentlich nur Mut machen. Nachdem sich derzeit eine erhebliche Anzahl an Verträgen in der Verhandlung befinden, wird der Knoten in den nächsten Wochen platzen und die zunehmende Anzahl vorliegender Verträge sicher zu einer dann positiven Abwicklungsroutine führen.

Prof. Dr. Jürgen Samland

Fachanwalt für Sozialrecht

Kanzlei für Sozial- und Gesundheitsrecht

Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam

Tel.: 03 31 / 74 74 30, e-Mail: potsdam@gkmp.de


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