Pixel Law - Abmahnung durch Benjamin Thorn  

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Sie haben eine Abmahnung der Pixel Law Rechtsanwälte aus Berlin mit der Überschrift „Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten“ erhalten? Man wirft Ihnen vor, Sie hätten eine Fotografie des Fotografen Benjamin Thorn auf Ihrer Website öffentlich zugänglich gemacht, ohne hierzu berechtigt zu sein? Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Abmahnung Pixel Law – Berechtigt oder nicht?

Bei diesen Bildabmahnungen gehen die Pixel Law Rechtsanwälte davon aus, dass der abgemahnte Websitebetreiber keine Rechte hatte, die Bilder des Mandanten Benjamin Thorn zu nutzen. Wäre die Abmahnung unberechtigt, stünden dem Abgemahnten erhebliche Schadensersatzansprüche wegen der unberechtigten Schutzrechtsverwendung zu.

Sollte die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt, sein, also ein Nutzungsrecht fehlen, so müsste der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben und wäre zum Schadensersatz verpflichtet, wobei die in Rechnung gestellten Preise meist verhandelbar sind.

Da viele Websitebetreiber kostenlose Bilder von www.fotolia.com nutzen, ist in diesen Fällen zu prüfen, ob nicht doch ein Nutzungsrecht bestand, da die dortigen Nutzungsbedingungen eingehalten wurden.

„Ich habe das nicht gewusst“ - Handeln Sie unbedingt

Bei einer Pixel Law Abmahnung nützt der Vortrag, man habe das Bild versehentlich rechtswidrig genutzt oder nicht gewusst, dass es urheberrechtlich geschützt ist, leider nichts. Der Unterlassungsanspruch ist verschuldensunabhängig. Daher sollte man stets eine modifizierte Unterlassungserklärung mit flexibler Vertragsstrafe (keine € 6.000,00!) abgeben, um den teureren Unterlassungsanspruch zu erfüllen.

Sofern Sie nicht auf die Abmahnung reagieren, können die Pixel Law Rechtsanwälte sofort ein sehr teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht einleiten. 

Dann geht es darum, die Schadensersatzforderungen zu klären. Eventuell kann man die Forderungen deutlich reduzieren. Andernfalls hat man das Risiko, dass die Pixel Law Rechtsanwälte die Kosten gerichtlich geltend machen, was bei Bildabmahnungen häufig der Fall ist. Die Chancen vor Gericht stehen für die Urheber sicherlich gut, mancher Künstler ist allerdings gegenüber Gerichtsverhandlungen eher ablehnend eingestellt.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. berät Sie gerne zur Vorgehensweise bei Abmahnungen von Pixel Law.

Sie erreichen mich unter Telefon 07171 - 18 68 66 täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr für ein kostenloses Erstgespräch.

Die Anwaltskanzlei Hechler steht für:

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