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Postbank AG wegen falscher Widerrufsbelehrung in Kreditvertrag verurteilt

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Gerade einmal sechs Wochen, nachdem für unseren Mandanten Klage beim Landgericht Bonn eingereicht wurde, erging jetzt ein Urteil, in welchem festgestellt wurde, dass der Kreditvertrag des Klägers wirksam widerrufen wurde.

Was war passiert?

Der Bankkunde hatte einen Darlehensvertrag der Postbank überprüfen lassen. Die Begutachtung ergab deutliche Fehler der Widerrufsbelehrung. Zunächst setzte sich der Kreditnehmer selbst mit der Bank in Verbindung, um den Vertrag zu widerrufen. Doch die Bank reagierte nicht.

Daraufhin wurden wir beauftragt, zunächst ohne Gericht mit der Bank zu verhandeln. Doch auch wir kamen ohne Gericht nicht weiter.

Daher haben wir für unseren Mandanten Klage eingereicht, welche darauf gerichtet war festzustellen, dass der Widerruf unseres Mandanten wirksam war und dass das bisherige Darlehensverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist.

Nur sechs Wochen nach Einreichung der Klage erging dann ein Versäumnisurteil gegen die Bank. Diese hatte sich nicht gegen die Klage verteidigt. Dem Urteil wurde durch die Bank auch nicht widersprochen, sodass das Urteil rechtskräftig wurde.

Das Urteil ist bares Geld wert

Für den Bankkunden bedeutet das Urteil zunächst, dass er ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus seinem Kredit aussteigen kann.

Zudem hat er Geld gespart, weil er bei der Rückzahlung des Darlehens nicht den vertraglichen Zins, sondern nur den niedrigeren marktüblichen Zins bezahlen muss.

Das Geldinstitut muss im Gegenzug die bisher gezahlten Raten zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zurückzahlen. Aus der Verrechnung dieser Beträge wird dem Kläger noch ein höherer Betrag erstattet werden müssen.

Auch alle Anwalts und Gerichtskosten muss die Bank nun ersetzen.

Die betroffene Widerrufsbelehrung gehörte zu einem Darlehensvertrag aus dem Jahr 2008. Sie wurde in dieser Form zu dem Zeitpunkt häufig von der Postbank AG und auch von der Postbank-Tochter DSL-Bank verwendet.

Was gilt bei anderen Darlehensgebern?

Doch nicht nur die Widerrufsbelehrungen aus den Verträgen der Postbank AG und DSL-Bank aus dem Jahr 2008 sind häufig falsch. Wie schon wiederholt berichtet, sind zahlreiche Widerrufsbelehrungen, die Banken in der Vergangenheit verwendet haben, fehlerhaft. Der Bundesgerichtshof hat hier schon mehrere Grundsatzurteile getroffen und auch die Oberlandesgerichte haben schon in einer Vielzahl von Fällen gegen die Banken entschieden.

Dies wissen auch die Banken, die sich daher oftmals bereits außergerichtlich bereit erklären, eine für beide Parteien annehmbare Lösung zu finden.

So konnte schon häufig eine Vereinbarung getroffen werden, den Zinssatz des betreffenden Darlehens an die derzeitigen Marktbedingungen bis zum Ende der Zinsbindungsfrist anzupassen. Das kann schnell zu einer 4 – 5-stelligen Geldersparnis an Zinsen für den Kredit führen.

Es kommt auch eine vorzeitige Ablösung des Darlehens ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder eine Einigung über die Erstattung einer bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung in Betracht.

Gerne prüfen wir auch Ihre Widerrufsbelehrung und besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten. Ob Chancen bestehen, gegen eine Widerrufsbelehrung vorzugehen, kann in der Regel schon im Rahmen einer Erstberatung geklärt werden.

Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne.



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