P&R Container: Haftung der Berater und Vermittler

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Im März und April 2018 haben fünf Leasing- und Vertriebsfirmen der Container-Investmentfirma P&R aus München Insolvenz beantragt. Die P&R-Gruppe hat über Berater und Vermittler sog. Direktinvestments in Container als Sachwertanlagen verkauft und hierbei zudem häufig Erlösgarantien ausgesprochen. 

Die Container sollten vermietet und die Anleger die Mietzahlungen erhalten. Zudem verpflichtete sich P&R am Ende der Vertragslaufzeit, die Container zum Zeitwert zurückzukaufen. Durch die Insolvenz betroffen sind bundesweit über 50.000 Kapitalanleger.

Nach dem vorliegenden Bericht des Insolvenzverwalters existieren tatsächlich statt der 1,6 Mio. verkauften Container nur ca. 618.000. D. h., dass Verträge über nicht existente Container geschlossen wurden und es den Verträgen an der erforderlichen Bestimmtheit ermangelt, sodass die Anleger kein Eigentum erworben haben. 

Die neu geworbenen Gelder wurden demnach dazu genutzt, um die laufenden Verbindlichkeiten zu bedienen. Hierbei haben die agierenden Vermittler i. d. R. weder anleger- noch anlagegerecht beraten, noch über Teil- und Totalverlustrisiken hingewiesen.

Prospekte wurden erst ab dem Jahre 2017 verwendet, sodass vertragliche Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler gem. § 280 Abs. 1 BGB, aber auch Prospekthaftungsansprüche und deliktische Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Beschädigung gem. § 826 BGB begründet sein dürften.   



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