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P&R-Insolvenzverwalter verklagt „testweise“ Altanleger: erstes Urteil liegt vor

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In einem Pilotverfahren des P&R-Insolvenzverwalters gegen einen Altanleger ist es nun zu einem Urteil gekommen. „Testweise“ verklagt wurden ausschließlich Anleger, die von P&R bis zu vier Jahre vor der Insolvenz Auszahlungen erhalten haben. Als erstes Gericht hat das Landgericht Karlsruhe (Az. 20 O 42/20) nun entschieden, dass der betreffende Anleger die Auszahlungen für seine insgesamt fünf Container behalten darf.

Der Insolvenzverwalter hatte ihn auf Herausgabe der Zahlungen seitens der Containervertriebsgesellschaft verklagt – insgesamt rund 33.500 Euro, davon 15.000 Euro aus Mietzahlungen und ca. 18.500 Euro aus dem Container-Rückkauf durch P&R. Die Auszahlungen waren vor der Insolvenz im März 2018 erfolgt. Doch das Geld gehöre in die Insolvenzmasse, so der Insolvenzverwalter.

Mehrere „Testverfahren“ gegen Altanleger

Dies ist das erste Urteil in einer Handvoll Pilotverfahren, in denen die Insolvenzverwalter Auszahlungen der P&R-Gesellschaften an Anleger vor der Insolvenz zurückfordern. Die Klagen richten sich gegen Investoren, die Zahlungen zwischen dem 15. März 2014 und dem Insolvenzstichtag am 15. März 2018 erhalten haben.

In diesen „Testverfahren“ werden die Altanleger im Rahmen der sog. Insolvenzanfechtung zur Rückzahlung der erfolgten Ausschüttungen aufgefordert. Laut § 134 der Insolvenzordnung müssen nämlich Insolvenzverwalter hierzulande „unentgeltliche Leistungen“ anfechten, wenn diese innerhalb von vier Jahren vor der Insolvenzanmeldung erfolgt sind. Dabei geht es dem Insolvenzverwalter eigentlich gar nicht um das Geld, sondern um eine Eskalation über den Klageweg. Ob die Zahlungen zurückzufordern sind, soll am Ende der Bundesgerichtshof entscheiden.

Der Fall vor dem LG Karlsruhe

Seit der P&R-Pleite wird eine Streitfrage heiß diskutiert, die auch in dem Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe zur Debatte stand. Es geht um den sog. Eigentumsübergang, also um die Frage, ob die Container überhaupt Eigentum der P&R-Anleger waren. Laut Insolvenzverwalter seien die Investoren niemals Besitzer der Container gewesen, sodass Mietzahlungen wie Rückkauf der Container unentgeltlich erfolgt seien. Der Investor habe dafür also keine Gegenleistung erbracht.

Doch die Richter in Karlsruhe sahen das anders. Es komme nicht darauf an, ob die Investoren auch die Eigentümer der Container waren oder nicht. Von Bedeutung sei hingegen, dass die garantierte Miete unabhängig von dem vorgesehenen Eigentumserwerb vereinbart worden war. Es handele sich also um eine rein vertragliche Vereinbarung.

Nach Ansicht des Gerichts waren die Mietraten für die Container vertraglich fest vereinbart – wie auch der Rückkauf durch P&R. Der Preis sei zwar nicht im Vertrag, sondern in einem Angebot genannt worden, sei aber dennoch als angemessen zu werten. Zudem sei es dem Insolvenzverwalter nicht gelungen zu belegen, dass die Container des Anlegers nicht existiert hatten. Fünf Container dieses Typs waren tatsächlich im Bestand enthalten gewesen.

Anleger, die in den vier Jahren vor der Insolvenz Auszahlungen von P&R erhalten haben, können nach diesem Urteil also durchaus darauf hoffen, dass sie die erhaltenen Auszahlungen vielleicht doch nicht zurückzahlen müssen.

Neuigkeiten gibt es auch in puncto Steuern: Nach einer einheitlichen Regelung zwischen Bund und Ländern dürfen Investoren Abschreibungen auf die Container für die ersten acht Monate 2018 geltend machen. Der restliche Buchwert der Container kann dann als Verlust geltend gemacht werden, wenn nach Beendigung des Insolvenzverfahrens feststeht, was übrig bleibt.

Immer mehr Anleger und Gläubiger bangen in ähnlichen Insolvenzfällen um ihre Investition. Die Anwaltskanzlei Lenné verfügt über umfassende Erfahrung mit Insolvenzverfahren. Alleine im Fall P&R vertritt unsere Kanzlei zahllose Mandanten und kämpft darum, möglichst große Teile ihrer Investitionen zu retten. Wenn auch Sie Gläubiger in einem Insolvenzverfahren sind, nutzen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung.



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