Prämien zurück! Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung aussichtsreich!

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Der eigenen Lebens-/Rentenversicherung überdrüssig? Wunsch nach Rückzahlung der Versicherungsprämien?

Über Generationen hinweg waren diese Versicherungen essentieller Bestandteil der privaten Risiko-/Altersabsicherung. Hohe Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie unrentable Renditen führen nun dazu, dass sich solche Versicherungsprodukte für ihre Kunden häufig nicht mehr rechnen.

Der Widerruf ebnet Versicherungsnehmern den Weg, sich auch Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages von ihrem Versicherungsprodukt zu lösen und bezahlten Prämien (nebst einer angemessenen Verzinsung derselben) von der Versicherungsgesellschaft zurückzuverlangen. Der Widerruf/Widerspruch ist für den Versicherungskunden deutlich günstiger als eine Kündigung des Versicherungsvertrags.

Außerdem hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der Abschlussgebühren. Behalten darf der Versicherer nur den Anteil für den Risikoschutz (Berufs-/Erwerbsunfähigkeit etc.). 

Verträge, die zwischen dem Jahre 1994 und 2007 abgeschlossen wurde, können häufig auch heute noch widerrufen werden.

Häufig wurden Kunden nicht oder fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht informiert. In anderen Fällen erhielten sich notwendige Versicherungsunterlagen nicht oder zu spät. Widerrufswilligen Versicherungsnehmern ist anzuraten, die Zahlung von Prämien zukünftig nur noch unter Vorbehalt des Widerrufs zu erbringen.

Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, steht Ihnen bundesweit für die Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber Ihrer Versicherung zur Verfügung. 



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