Pro Invest 24 AG – Wo ist das Geld der Anleger?

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München, September 2011 - Anleger, die ihr Geld der Pro Invest 24 AG in Sargans (Schweiz) anvertraut haben, erhielten überraschend Post von der Kriminalpolizei Miesbach. Die erschreckende Mitteilung: Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sollen die Verantwortlichen der Firmen WiSa Capital Unternehmens- und Vertriebsberatung GmbH, Pro Invest Management 24 AG / Liechtenstein und der benannten Pro Invest 24 AG / Marshall Islands und Schweiz die Gelder nicht, wie in den Verträgen versprochen, angelegt haben. Die Rechtsanwälte Anja Appelt und Thorsten Krause, die sich in der Kanzlei KAP Rechtsanwälte auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisiert haben, ziehen hierzu ein klares Fazit.

Kunden schlossen mit den Firmen angebliche „Verwaltungsverträge" ab. Darin versprachen die Firmen, dass die Anlegergelder zu 35 % im Bund Future Handel im Bereich Rentenpapiere angelegt würden, 65 % verblieben als Sichtgeldeinlagen. „Nach Bedarf und Gelegenheit" sollten - so zumindest das Versprechen - Immobilien zum Zweck des Wiederverkaufs erworben werden. Aus diesen angeblich sicheren Anlagen sollte eine Rendite von unglaublichen 12 % pro Jahr gezahlt werden. „Wie diese hohe Rendite mit den versprochenen grundsoliden Anlagen erzielt werden sollte, wird wohl das Geheimnis der hinter den Firmen stehenden Alfred und Pauline Lammers bleiben.", so Rechtsanwältin Anja Appelt.

Für die rund 160 Anleger der Pro Invest 24 AG und der WiSa Capital stellt sich nun die Frage, was mit den investierten Geldern geschehen ist, immerhin haben rund 160 Anleger den Firmen gut 5 Millionen Euro anvertraut. „KAP Rechtsanwälte sind gerade dabei zu klären, ob und wie viel Geld die Staatsanwaltschaft auf den Konten der Firmen sicherstellen konnte. Daneben bestehen gute Aussichten, den entstandenen Schaden auch von den hinter den Firmen stehenden Personen sowie den jeweiligen Vermittlern, ersetzt zu bekommen" führt Rechtsanwalt Thorsten Krause aus. Hierbei spiele, so Krause, nicht nur die Tatsache, dass die Gelder offenbar veruntreut wurden, eine entscheidende Rolle, sondern auch die Frage, wie mit den genannten Anlagen die versprochenen Renditen erzielt werden sollten. Haben sich Vermittler über diese Frage keine Gedanken gemacht und das Modell nicht hinterfragt, droht diesen laut den Anwälten die eigene Haftung.

KAP Rechtsanwälte raten betroffenen Anlegern, sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalts beraten zu lassen, um mögliche Ansprüche zu prüfen.

KAP Rechtsanwälte

Theatinerstr. 15

D-80331 München

Telefon: + 49 (0) 89 - 41 61 72 75-0

Mail: kanzlei@kap-recht.de



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