Psychische Störung nach einem Banküberfall? LSG BaWü: Opferentschädigung nach dem OpferentschädigungsG

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Das Landessozialgericht BaWÜ hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Banküberfall mit einer  ungeladenen Schreckschusswaffe mit den Worten  „Geld her, das ist kein Spaß!" ein „tätlicher Angriff" im Sinne des OEG ist. Das LSG Heilbronn hatte dies in der ersten Instanz bejaht. Ein mit Schal und dunkler Sonnenbrille maskierte Bankräuber betrat in Heilbronn eine Filiale mit den oben genannten Worten.

 Die Klägerin - eine Bankangestellte -  musste nach dem Überfall wegen psychischer Beschwerden durch einen Psychologen behandelt werden. Das Landessozialgericht BaWÜ hatte der Klägerin auch in der 2. Instanz  Recht gegeben. Allerdings wurde die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, dann steht der Klägerin Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (staatliche Leistungen)  zu.


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