Pula Parking und Zagreb Parkíng - Der teure Parkschein in Kroatien

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Kroatienurlauber, die in Zagreb, Pula, Dubrovnik, Opatija, Osijek oder Omis vor kurzem oder schon vor vielen Jahren ihrem Urlaub verbrachten, haben in den letzten Monaten oftmals Post von einem deutschen Anwalt wegen eines angeblich nicht bezahlten Parkscheins oder wegen Überschreitung der Parkzeit bekommen. Grundsätzlich darf zwar ein deutscher Anwalt bei einer tatsächlich vorliegenden ordnungsgemäßen Bevollmächtigung die Zahlung einer kroatischen Parkscheinforderung einfordern. Ob die Beauftragung tatsächlich auch vorliegt, kann jedoch nicht überprüft werden, da eine Vollmacht nicht beigefügt wird.

Neben dem behaupteten offenen Parkentgelt von etwa 10 bis 40 € werden Anwaltsgebühren von über 150,00 € geltend gemacht. Nachdem dies offensichtlich nicht von Erfolg gekrönt war, wird nunmehr versucht, über einen kroatischen Notar das Geld für den angeblich nicht bezahlten Parkschein sowie weitere Kosten im Wege eines notariellen Vollstreckungsbeschlusses zu erlangen.

Die Forderung wird hierbei nunmehr schon mit über 340,00 € beziffert. Für den Fall, dass die Forderung innerhalb von 8 Tagen bezahlt wird, soll ein „Rabatt“ von über 60,00 € eingeräumt werden, was in einigen europäischen Ländern nicht ungewöhnlich ist.

Ein solcher Vollstreckungsbeschluss von einem kroatischen Notar wird mit Einschreiben zugestellt und eröffnet dem Betroffenen ansonsten die Möglichkeit, gegen diesen innerhalb von 8 Tagen Einspruch einzulegen. Dies kann dem Betroffenen nur geraten werden, da ein Vorgehen gegen den bereits rechtskräftigen Vollstreckungsbeschluss erheblich schwieriger ist. Schwierig ist es auch, eine konkrete Einschätzung zu der Auffassung der deutschen Gerichte hierzu abzugeben, da die Rechtsprechung hierzu nicht bekannt ist und die Variante über den notariellen Vollstreckungsbeschluss bislang wohl noch nicht zu den Gerichten vorgedrungen ist.

Der begründete Einspruch wird dann von einem kroatischen Gericht überprüft. Insbesondere wenn der Besuch in Kroatien nur aus touristischen Gründen erfolgte und nicht um die eigene Immobile zu besuchen und der Halter des Fahrzeugs nicht der Fahrer gewesen ist, sollte dies unbedingt dargelegt werden. Es erscheint insoweit bereits fraglich, ob ein kroatischer Notar dann eine solche Forderung überhaupt durch einen Vollstreckungsbescheid geltend machen kann. Je nach dem Zeitpunkt des Kroatienaufenthaltes kann auch darüber diskutiert werden, ob eine solche Forderung nicht schon bereits verjährt ist.

Wenn der Parkschein sogar noch vorliegen sollte, kann die Behauptung selbstverständlich ohne weiteres widerlegt werden. Es ist daher für alle Kroatienurlauber zu empfehlen, die Parkscheine 5 Jahre aufzubewahren.

Bei Erhalt von einem notariellen, kroatischen Vollstreckungsbeschluss ist daher Eile geboten. Es sollte schnellstmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden und auch die Frage der Kostenübernahme bei der Rechtsschutzversicherung abgeklärt werden, um innerhalb der Frist von 8 Tagen entsprechend reagieren zu können.


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