E-Scooter, Hoverboards und Co.: viele Regeln und noch mehr Verstöße

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Mit Datum vom 15.06.19 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft getreten. Seitdem gibt es insbesondere in den Großstädten einen wahren Boom von E-Scootern, die vor Ort von jedermann geliehen werden können. Aber auch die Anzahl der Käufer derartiger Fahrzeuge nimmt immer mehr zu und somit auch die Anzahl der Verkehrsteilnehmer, die mit (kleinen) Elektrofahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen. Doch kaum jemand weiß, welche Regeln zu befolgen sind.

Die Unwissenheit führt zu einer Vielzahl von Verstößen, die mit Bußgeld- oder Strafverfahren geahndet werden. Auf Grund der Unerfahrenheit und fehlenden Übung kommt es dann oftmals zu Unfällen, die trotz der vermeintlich niedrigen Geschwindigkeit in Kombination mit der Nichteinhaltung von Verkehrsvorschriften oft schwerwiegende Folgen haben können.

Grundsätzlich ist seit jedoch eine Vielzahl von Unfällen zu verzeichnen, da vielen Fahrern die Übung fehlt und die Regeln für die Benutzung der Roller nicht eingehalten werden. 

Wichtig zu beachten ist hier zunächst, dass die Elektrokleinstfahrzeuge als Kraftfahrzeuge eingeordnet werden. Um diese im öffentlichen Verkehrsraum bewegen zu dürfen, muss der Führer zunächst einmal 14 Jahre alt sein. Das Fahrzeug muss über eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis verfügen und muss haftpflichtversichert sein. 

Bei einem Kauf oder beim Ausleihen ist also zwingend darauf zu achten, dass eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug vorliegt, wenn es nicht nur im heimischen Garten gefahren werden soll, sondern im öffentlichen Straßenverkehr. Dann darf mit dem Fahrzeug auch nicht überall gefahren werden. Innerorts z. B. nur auf Radwegen, oder auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen fahren. Sind solche nicht vorhanden, ist auf der Straße zu fahren.

Ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis kann auch keine Haftpflichtversicherung haben, was sich als Verstoß gem. §§ 1, 6 Pflichtversicherungsgesetz darstellt. Schäden aus Unfällen muss man dann selber bezahlen (auch die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht). 

Wird der E-Scooter unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren, besteht gleichfalls die Gefahr wegen verschiedener Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten bestraft zu werden. Wichtig ist hier insbesondere für Fahranfänger die Null-Promillegrenze. 

Gleichfalls ist zu berücksichtigen, dass von den Staatsanwaltschaften und der Polizei von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille ausgegangen wird und nicht wie beim Fahrrad ab 1,6 Promille. Derartige Straftaten können dann sowohl die Entziehung der Fahrerlaubnis als auch die Notwendigkeit einer MPU zur Folge haben.

Nicht nur auf dem Oktoberfest und bei anderen Veranstaltungen in Großstädten, sondern auch im Alltag sind eine Vielzahl von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Die Behörden sind hier mit Hunderten von neuen Buß- und Strafverfahren befasst, welche abgearbeitet werden müssen und die auch für die Behörden Neuland darstellen. Gerichtsentscheidungen die hierzu veröffentlicht sind, sind kaum auffindbar bzw. oftmals auch noch nicht rechtskräftig.

Es kann insoweit auch nur jedem Betroffenem dringend angeraten werden, sich nach dem Einleiten eines Buß- oder Strafverfahrens unverzüglich fachanwaltlicher Hilfe zu versehen.

Ralf Breywisch

Rechtsanwalt u.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV



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