Punkteabbau vor der Bußgeldkatalogumstellung

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Ab 01.05.2014 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Das neue Punktesystem soll dann nur noch Verstöße ahnden, die sich direkt auf die Verkehrssicherheit auswirken. Das hat zur Folge, dass einige Verstöße die bisher mit Punkten in Flensburg bewertet wurden, unabhängig von der Bußgeldhöhe, nicht mehr in Verkehrszentralregister eingetragen werden. Dazu zählen beispielweise Verstöße gegen Umweltzonenverbote oder Sonntagsfahrverbote. Mit dem Wegfall der Punkte werden allerdings die Bußgelder hierfür merklich erhöht.

Die bislang eingetragene Verstöße und Punkte werden nach einem Umrechnungsschlüssel in den neuen Punktekatalog geändert und eingetragen. Dabei kann es dazu führen, dass bestimmte Verstöße wegfallen, die nach der neuen Bußgeldverordnung keine Eintragungen zur Folge haben. In diesem Zusammenhang ist noch vor der Umstellung zu überlegen, ob sich ein Punkteabbau durch ein Aufbauseminar lohnt oder ob es effizienter ist, nach der Umstellung Punkte abzubauen. Wer beispielweise nach den alten Vorschriften 10 Punkte aus Geschwindigkeitsverstößen hat, würde mit einem Aufbauseminar vor der Umstellung 2 Punkte abbauen und auf 8 Punkte kommen. Nach der Umrechnung der Punkte in den neuen Katalog würde man dann 4 Punkte eingetragen bekommen. Ebenfalls 4 Punkte hätte man jedoch, wenn man die 10 Punkte umgerechnet hätte, so dass das Aufbauseminar keine Erleichterung gebracht hat. Würde man allerdings nach der Umrechnung der Punkte ein Aufbauseminar besuchen, könnte man das Punktekonto um einen Punkt auf 3 Punkte abbauen. Ich berate Sie gern in Ihrem Einzelfall, ob ein Aufbauseminar noch vor der Umstellung sinnvoll ist oder nicht.

Eine wesentliche Vereinfachung sieht die neue Bußgeldverordnung bei der Löschung der Punkte vor. Diese werden unabhängig von neuen Eintragungen je nach Art des Verstoßes nach 2,5 Jahren (Ordnungswidrigkeiten), nach 5 Jahren (grobe Ordnungswidrigkeiten und Straftaten) und nach 10 Jahren (Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis) gelöscht.

Sollten sie weitere Fragen zu den Neuerungen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

RA Robert Spank


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