„Burn-Out-Syndrom“ und soziale Absicherung

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Insbesondere die zunehmende Flexibilisierung des Arbeitsmarktes führt zu enormen psychischen Belastungen. Die Gründe für das „Ausgebranntsein" und den Zustand völliger Erschöpfung (Burn-Out-Syndrom) sind vielschichtig. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen kommen oftmals erhebliche Existenzängste hinzu. Betroffene Arbeitnehmer sind bei erfolgter Krankschreibung über den Bezug von Krankengeld, das sie von der gesetzlichen Krankenversicherung bis maximal 78 Wochen erhalten, abgesichert. Jedoch sollten sie sich frühzeitig um Wiedereingliederungsmaßnahmen in die bisherige Arbeit und/oder eine Rehabilitation bemühen. Dabei kann die Stellung eines Antrags auf Schwerbehinderung ebenfalls förderlich sein, da bei festgestellter Schwerbehinderung ein Anspruch auf Befreiung von Mehrarbeit  besteht. Der „Überstundenfalle" kann so entgangen werden.

Sollte der psychische Zustand nach Ablauf der 78 Wochen weiter instabil sein, wird oftmals nur ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen. Die Erfolgsaussichten einer Rente hängen maßgeblich davon ab, ob voraussichtlich für mindestens 6 Monate mit einer Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu rechnen ist und der Betroffene in dieser Zeit nicht in der Lage sein wird, mindestens 6 Stunden täglich zu arbeiten. Diese Leistungseinschätzung wird regelmäßig nur durch ein ärztliches Gutachten abgegeben.

Hans-Christian Schreiber

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht


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