Qualitätsarbeit wird auch vor spanischen Gerichten gewürdigt

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Immer wieder werden wir als Anwälte mit der folgenden Aussage konfrontiert: In Spanien werden Fahrzeuge nach einem Autounfall oft nicht ordentlich repariert und durch die Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen eine Reparatur in spezialisierten Werkstätten abgelehnt. Wir raten unseren Mandanten stets dazu, sich von derartigen Äußerungen nicht beeinflussen zu lassen. Denn auch nach spanischem Recht kann der Geschädigte verlangen, dass sein Fahrzeug nach einem Unfall wieder in einwandfreien Zustand gebracht wird.

Gerade erst wurde dies im Falle eines verunfallten PKWs der Marke Porsche wieder bestätigt: Das erstinstanzliche Gericht in Denia hat unserer Klage vollumfänglich stattgegeben. Der Fahrzeugeigentümer wollte nur Qualitätsarbeit bei der Reparatur akzeptieren (insbesondere bei den Lackierarbeiten), während die gegnerische Versicherung lediglich die Kosten einer von ihr gewählten Vertragswerkstatt übernehmen wollte. Das Gericht hat hier wie erwartet zu unseren Gunsten entschieden, obwohl die vom Geschädigten in Auftrag gegebene Reparatur 70% teurer war. Im vorliegenden Falle konnte der Werkstattmeister anhand der vorgelegten Reparaturrechnung die einzelnen für die Reparatur notwendigen Arbeitsschritte erklären, was auch beim Gericht die letzten Zweifel beseitigt hat. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

(Berichterstatterin: RAin Hartmann der Kanzlei Schomerus)



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