Rasch Rechtsanwälte - Abmahnung Farbenspiel von Helene Fischer - € 900

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Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg verschickt im Namen der Universal Music GmbH Abmahnungen wegen des Helene Fischer Albums Farbenspiel. Betroffene sollen es unterlassen, das Album in einer Internettauschbörse anzubieten, einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag unterschreiben und € 900,00 zur Abgeltung aller Forderung bezahlen?

Ist die Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte Betrug oder Abzocke?

Nein. Gehen Sie davon aus, dass jemand das Album „Farbenspiel“ von Helene Fischer tatsächlich im Internet angeboten hat. Bereits beim Herunterladen des Albums werden die Fragmente, die sich bereits auf dem eigenen PC befinden, anderen Usern zum Upload angeboten. Es handelt sich daher nicht um einen Betrug.

Haftung des Anschlussinhabers entfällt oft

Der Anschlussinhaber kann bei einer Rasch Abmahnung als Täter oder Störer (= Haftung für andere wegen Verletzung von Pflichten) haften.

Fraglich und zu prüfen ist, ob der angeschriebene Inhaber des Internetanschlusses im konkreten Fall auch tatsächlich haftbar gemacht werden kann, wenn andere Personen das Album „Farbenspiel“ von Helene Fischer im Internet angeboten haben.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anschlussinhaber unter bestimmten Voraussetzungen nicht für minderjährige oder volljährige Kinder haftet. Auch hat die deutsche Rechtsprechung mittlerweile klargestellt, dass eine Haftung des Anschlussinhabers in vielen Fällen wegfällt, wenn jemand anders die Datei angeboten hat.

Sollte der Abgemahnte die Rechtsverletzung an dem Musikalbum nicht selber begangen haben, entfällt sofort der Schadenersatz. Haftet er mangels Pflichtverletzung auch nicht als Störer, z. B. weil er Verbote bezüglich des Filesharings ausgesprochen hat, kann seine Haftung komplett entfallen.

Das Märchen von der modifizierten Unterlassungserklärung

Im Internet kursieren Gerüchte, die Rechtsanwälte Hechler gerne als „Märchen von der modifizierten Unterlassungserklärung“ bezeichnet. Man findet im Internet unzählige Ratgeber, unter denen sich auch viele Anti-Abmahn-Anwälte befinden, die den Abgemahnten vorgaukeln, man müsse unbedingt eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben und damit werde dann alles besser Dies ist blanker Unsinn. Das Gegenteil ist der Fall.

Auch eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag dar, der zu horrenden Vertragsstrafen führen kann. Außerdem erfüllt man mit der modifizierten Unterlassungserklärung den Unterlassungsanspruch der Universal Music GmbH komplett und kann sich später in einem eventuellen Kostenprozess sehr schlecht verteidigen.

Praxistipp: Wer bei einer Rasch-Abmahnung nicht als Täter oder Störer haftet, sollte keine Unterlassungserklärung, auch keine modifizierte, abgeben. Wer nichts gemacht hat, muss auch nichts unterschreiben.

Dasselbe gilt für die geforderten € 900,00. Der Täter muss alles bezahlen, der Störer nur die Anwalts- und Ermittlungskosten von ca. € 200,00, der Unschuldige muss überhaupt nichts bezahlen.

Was tun bei der Rasch Abmahnung wegen eines Helene Fischer Albums?

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 18 68 66 kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-rasch-rechtsanwaelte.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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