Veröffentlicht von:

Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung Max Herre Hallo Welt

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte geht derzeit im Rahmen einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird, das Musikwerk Max Herre Hallo Welt im Internet Dritten zum Tausch angeboten zu haben. Dieses wurde durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt.

Auf die Rasch Abmahnung wegen Max Herre Hallo Welt muss in jedem Fall reagiert werden. Wer das Schreiben ignoriert, der muss mit einer einstweiligen Verfügung oder einer kostenintensiven Unterlassungsklage rechnen. Um dieses zu vermeiden sollte die Abmahnung ernst genommen werden und die von der Kanzlei Rasch gesetzte Frist nicht fruchtlos verstreichen.

In der Abmahnung der Kanzlei Rasch werden die Beendigung des gerügten Verhaltens, die Abgabe einer Unterlassungserklärung, 1200,00 Euro sowie ein Vergleich gefordert. Die wenigsten werden wissen, was in diesem Zusammenhang zu tun ist.

1)    Erst einmal sollte die Frist der Rasch Abmahnung wegen Max Herre Hallo Welt notiert werden. Diese ist in der Regel auf Seite 4 des Schreibens angeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss zumindest der Unterlassungsanspruch abgegolten werden. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich der Abgemahnte ausgiebig zu den nähren Umständen der Rasch Abmahnung informieren.

2)    Nehmen Sie unsere kostenlose, telefonische Ersteinschätzung wahr.

3)    Informieren Sie sich in Foren und anderen Internetseiten zu der Rasch Abmahnung wegen Max Herre Hallo Welt. Nicht für jeden ist der Gang zum Anwalt die richtige Wahl.

4)    Unterzeichen Sie nicht vorschnell die von der Gegenseite vorgelegten Schriftstücke.

5)    Lassen Sie sich über die Chancen und Risiken einer Verteidigung beraten.

Welche Einwände gibt es gegen die Rasch Abmahnung für Max Herre Hallo Welt?

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte geht erst einmal davon aus, dass der Internetanschlussinhaber und Empfänger der Abmahnung auch der Urheberrechtsverletzer ist. Dieses ist jedoch nicht  immer der Fall. Oft haben Dritte die Rechtsverletzung begangen. Hier bestehen gute Chancen, die Geldforderung zumindest teilweise zurückzuweisen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der geforderte Geldbetrag, der für den Betroffenen wohl am schmerzlichsten scheint. 1200,00 Euro für die Bereitstellung eines Albums sind schon beachtlich. Hier muss hinterfragt werden, ob diese Summe angemessen ist und einer streithaften Auseinandersetzung standhält.

Dem aufmerksamen Leser wird bereits auf der ersten Seite aufgefallen sein, dass die Kanzlei Rasch eine Vertragsstrafe von 5001,00 Euro ansetzt. Dieser Betrag wäre zu zahlen, wenn die beigefügten Anlagen unterzeichnet werden würden und erneut eine Rechtsverletzung von dem Abgemahnten ausginge, die Musik der Universal Music GmbH betrifft. 

Es ist schon richtig, dass der Empfänger einer Abmahnung versprechen muss, eine Vertragsstrafe zu zahlen, sollte der das abgemahnte Verhalten wiederholen. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese auch festgelegt werden muss. Er kann es sich vorbehalten, die Summe offen zu lassen, in das Ermessen des Rechteinhabers zu legen und im Streitfall von einem Gericht prüfen zu lassen.

Ziel einer Verteidigung ist es, so wenig Kosten wie möglich zu haben und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abzugeben. Handeln Sie nicht vorschnell und lassen Sie sich wegen der Rasch Abmahnung für Max Herre Hallo Welt kostenlos durch Dr. Wachs beraten.

Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema