Tierhalterhaftung Teil 2

Sammlung von Urteilen

Grundsätzlich haftet der Tierhalter für alle Gefahren und Risiken, die aus der Unberechenbarkeit eines Tieres folgen. Welche Regeln und gesetzliche Regelungen hierfür gelten, ist im Ratgeber "Tierhalterhaftung Teil 1" ausführlich dargelegt.

Da der Umfang der Tierhalterhaftung vielfach jedoch vom Einzelfall abhängt - jedes Tier reagiert anders - und häufig auch das Mitverschulden des Geschädigten eine große Rolle spielt, besteht das "Tierrecht" aus einer breiten Palette von Einzelfallentscheidungen, die sich an der zentralen Vorschrift zur Tierhalterhaftung, § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), orientieren.

Zum besseren Überblick sind deshalb im Folgenden einige Entscheidungen zusammengefasst.

Zuletzt geändert am 10.10.2006

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