Sammlung von Urteilen
Grundsätzlich haftet der Tierhalter für alle Gefahren und
Risiken, die aus der Unberechenbarkeit eines Tieres folgen. Welche
Regeln und gesetzliche Regelungen hierfür gelten, ist im Ratgeber
"Tierhalterhaftung Teil 1" ausführlich dargelegt.
Da der
Umfang der Tierhalterhaftung vielfach jedoch vom Einzelfall abhängt -
jedes Tier reagiert anders - und häufig auch das Mitverschulden des
Geschädigten eine große Rolle spielt, besteht das "Tierrecht" aus
einer breiten Palette von Einzelfallentscheidungen, die sich an der
zentralen Vorschrift zur Tierhalterhaftung, § 833 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), orientieren.
Zum besseren
Überblick sind deshalb im Folgenden einige Entscheidungen
zusammengefasst.
Zuletzt geändert am 10.10.2006
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