Ratifizierung Deutschlands: Ein neues Patentrecht auf EU-Ebene

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Das Bundesjustizministerium hat in diesen Tagen bekannt gegeben, dass Deutschland das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (UPC) ratifiziert hat. Somit ist der letzten Schritt getan, damit zum 01. Juni 2023 das UPC Realität werden und im Zuge dessen auch das Einheitspatent in Kraft treten kann. Damit eröffnet sich eine neue Ära im europäischen Patentrecht, die sich sowohl in der Praxis als auch in der Prozessführung widerspiegeln wird.


Dank des europäischen Patentsystems ist es den Unternehmen und Einzelpersonen möglich, nach der Erteilung eines europäischen Patentes statt der Validierung in den gewünschten EU-Mitgliedsstaaten, einen Schutz zu erlangen, der in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten eine Wirkung entfaltet. Dies verringert einerseits die Kosten und schafft eine zentrale Gerichtsbarkeit zur Durchsetzung eines Einheitspatents im Verletzungsfall, andererseits ermöglicht es aber den Wettbewerbern auch, ein einheitliches Verfahren zu nutzen, um das Einheitspatent anzugreifen. Das UPC besitzt darüber hinaus auch eine ausschließliche Zuständigkeit für bereits erteilte europäische Patente, die nach dem bisherigen Verfahren einzeln validiert wurden, sofern kein entsprechender Antrag auf „Nicht-Zuständigkeit“, ein sogenannter „Opt-Out“-Antrag, gestellt wird.


Das Einheitspatent bietet somit Licht- und Schattenseiten, so dass die Einholung einer umfassenden Beratung zur Erarbeitung einer Strategie zur Erlangung eines nachhaltigen patentrechtlichen Schutzes in der Europäischen Union unumgänglich ist.


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