Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) mahnen für E & A Junek GmbH ab

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns kontaktieren regelmäßig eBay-Verkäufer, die Abmahnungen der Berliner Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für die E. & A. Junek GmbH erhalten.

Es handelt sich dabei um private Verkäufer, denen vorgeworfen wird, dass deren Verkaufsaktivitäten so umfangreich seien, dass sie als gewerbliche Verkäufer anzusehen seien.

Inhalt der Abmahnung

Da der eBay-Verkäufer EDV-Artikel und EDV-Zubehör verkauft, stünden die E. & A. Junek GmbH und der eBay -erkäufer, nach Auffassung der HvLS Rechtsanwälte, im direkten Wettbewerb zur E. & A. Junek GmbH.

Der eBay-Verkäufer wird, aufgrund der Art und des Umfangs seiner Verkaufsaktivitäten, von den HvLS Rechtsanwälten als gewerblicher Anbieter eingestuft. Da der Abgemahnte aber gewerblich tätig sei, müsse er nun auch sämtliche Verbraucherinformationen bereithalten, wie etwa ein Impressum, eine Widerrufserklärung, ein Musterwiderrufsformular u. s. w.

Da die HvLS Rechtsanwälte nun für die E. & A. Junek GmbH tätig geworden sind, um den rechtswidrigen Zustand abzumahnen, müsse der eBay-Verkäufer nun die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 EUR zahlen.

Kurze Fristsetzung

Für die Abgabe der Unterlassungserklärung wird, wie immer, eine sehr kurze Frist von 7 Tagen gesetzt. Das ist allerdings im Bereich des Wettbewerbsrechts nicht unüblich. Problematisch wird es erst, wenn die Abmahnung erst 1-2 Tage vor Fristablauf per Post im Briefkasten landet.

Abmahnung vorab per E-Mail

Die Abmahnungen verschicken die HvLS Rechtsanwälte in der Regel vorab per E-Mail. Die Frist läuft somit direkt ab Zustellung der Abmahnung an den eBay-Verkäufer. Landet die Abmahnung im Spam-Ordner, spielt das für den Lauf der Frist keine Rolle. Denn der Empfänger der Abmahnung ist für den Erhalt der E-Mails verantwortlich. Er muss also auch seinen Spam-Ordner regelmäßig kontrollieren.

Was tun?

Wir empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei HvLS nicht zu unterzeichnen. Diese Unterlassungserklärung geht weiter als nötig. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren.

Bewahren Sie erstmal Ruhe. Auch wenn zu befürchten ist, dass Sie die Frist nicht einhalten, empfehlen wir zunächst den Kontakt mit einem auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt. Dieser kann schnell reagieren, kurze Fristen gehören bei Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz zum Tagesgeschäft.

Unser Ratschlag

Wenn Sie aber auf die Abmahnungen der Kanzlei HvLS Rechtsanwälte nicht reagieren, riskieren Sie eine einstweilige Verfügung, welche sehr kostspielig ist und rechtliche Nachteile mit sich bringt. Fragen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Wir stehen Ihnen beratend zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne unverbindlich an.

Ihre IPCL Rieck und Partner Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB

Beiträge zum Thema