Rechtsanwalt Philipp Marquort – Abmahnung Filesharing (Erotikfilm)

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit Jahresbeginn 2012 versendet der Kieler Rechtsanwalt Philipp Marquort wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Medienindustrie bzw. aus dem Bereich der Erotikfilmbranche.

Folgende Werke sind u.a. Gegenstand der Abmahnungen:

Im Auftrag der Triple X Entertainment Ltd.

  • 2 Studentinnen geben Nachhilfe
  • Hamburger Privatamateure vol. 3
  • Apartment Deluxe
  • Lesbische Disco Schlampen
  • Frisches Teenie-Fickfleisch vol. 1
  • Dominante NS Spiele
  • Sexy Cora - 2 Studentinnen nehmen Nachhilfe

Ebenso werden Abmahnungen im Auftrag der Notrefun Entertainment Media GmbH aus Berlin und dem Medienvertrieb T.W., Inhaber Tim Wosnitza ausgesprochen.

  • Sexy Cora - My Satisfaction

Welche Handlung wird Ihnen vorgeworfen?

Der Vorwurf eines derartigen Abmahnschreibens ist das unberechtigte Anbieten bzw. Zur-Verfügung-Stellen des betreffenden Films, Musik oder PC-Spiels im Internet über spezielle Tauschbörsenprogramme, sogenannte Peer-to-Peer Programme sowie das Auslösen eines damit verbundenen Schadensersatzanspruchs zugunsten der Rechteinhaber.

Auf nicht weniger als 6 bis 12 Seiten wird Ihnen ein rechtswidriges Verhalten vorgehalten und mit Hilfe zahlreicher Passagen aus Gerichtsentscheidungen die Dringlichkeit der geltend gemachten Ansprüche untermauert. Möglichst ohne weiteres Zögern sollen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben und zurücksenden sowie den geforderten Vergleichsbetrag als angeblich entstandener Schaden zur Kompensation überweisen.

Dieser beträgt oft stattliche Summen zwischen 750,- Euro und 995,- Euro und wird meist noch als Güteangebot zur schnellen Beendigung des Streits bezeichnet. Im Falle der Nichtzahlung werden dazu enorme Kostenrechnungen aufgezählt und vorgerechnet, die auf Sie zukommen werden, wenn erstmal gerichtliche Schritte eingeleitet werden würden. Kurz zusammengefasst: Eine ordentliche Drohkulisse mit knapper Handlungsfrist wird geschildert, die verhindern soll, vorab eine fundierte rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu veranlassen.

Das empfehle ich Ihnen

Ausdrücklich rate ich davon ab, selbst Kontakt mit dem abmahnenden Rechtsanwalt oder dem vermeintlichen Rechteinhaber aufzunehmen, weder telefonisch, schriftlich oder per Email.

Auch rate ich ebenfalls davon ab, ungeprüft die im Abmahnschreiben enthaltene, vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und voreilig zurückzusenden. Denn die Erklärung ist rechtlich betrachtet ein Unterlassungsvertrag, der den Unterzeichner für einen Zeitraum von 30 Jahren bindet und verpflichtet. Formulierungen zur vereinbarten Vertragsstrafe können schnelle hohe 4 stellige Zahlbeträge erreichen. Pauschal formulierte Erklärungen zum Schadensersatz und zur Kostenerstattung benachteiligen den Erklärenden ebenso unangemessen.

In diesem Zusammenhang rate ich auch dringend davon ab, gutgemeinte Ratschläge von juristischen Laien (Stichwort: Internetforen) zu suchen und eigens angefertigte sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärungen" zu verfassen. Diese bergen oft die Gefahr von weitreichenden, nicht wiedergutzumachenden, Konsequenzen.

Vertrauen Sie auf kompetente Hilfe eines auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalts, der

  1. die im Abmahnschreiben geltend gemachten Forderungen und deren Voraussetzungen überhaupt erstmal überprüft,
  2. eine rechtlich klar formulierte Unterlassungserklärung - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - durchsetzt und damit die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringert und
  3. nach Möglichkeit und Beachtung individueller Zielabsprachen mit Ihnen in Vergleichsverhandlungen mit der abmahnenden Kanzlei tritt, um den Rechtsstreit möglichst kostengünstig, außergerichtlich zu beenden.

Viele Anwälte bieten mittlerweile faire Pauschalpreise dafür an. Auch wir!

Mit freundlichen Grüßen

Marko Setzer
Rechtsanwalt in Berlin

Office: Tucholskystr. 37, 10117 Berlin /
Fon: 030 - 54 49 52 66

Web: http://www.ra-setzer.de/kontakt/
Mail: post@ra-setzer.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marko Setzer

Beiträge zum Thema