Rechtsschutz für Soldaten: Wer bezahlt?

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Nicht selten kann eine Soldatin oder ein Soldat in die Situation kommen, dass rechtlicher Beistand nötig ist. Dabei drängt sich zunächst die Frage auf, welcher Anwalt die eigenen Interessen durchsetzen kann. Für den Betroffenen ist im Vorfeld aber meist viel wichtiger, schon vorher zu wissen, was das Tätigwerden eines Anwaltes kostet oder wer für die entstehenden Kosten aufkommt. So treten finanzielle Risiken und „böse Überraschungen" gar nicht erst auf.

Kostentragung durch den Bundeswehrverband

Für Mitglieder des Bundeswehrverbandes besteht die Möglichkeit, in dienstlichen Angelegenheiten nach der verbandseigenen Rechtschutzordnung Kostendeckung zu erhalten. Zu diesen Angelegenheiten gehören beispielsweise:

  • Anerkennungen von Wehrdienstbeschädigungen, Strafverfahren, mit dienstlichem Bezug;
  • besoldungsrechtliche Angelegenheiten,
  • Beihilfeangelegenheiten
  • Disziplinarverfahren;
  • laufbahnrechtliche Angelegenheiten

Wird durch den Bundeswehrverband Rechtsschutz gewährt, trägt dieser alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Ob der Rechtsschutz gewährt wird, entscheidet der Rechtsausschuss des Deutschen BundeswehrVerbandes, Südstraße 123, 53175 Bonn.

Kostentragung durch Rechtschutzversicherungen

Wenn Sie eine Rechtsschutz- oder Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, muss diese vor dem Bundeswehrverband in Anspruch genommen werden. Der Bundeswehrverband übernimmt in diesem Fall jedoch einen eventuell bestehenden Selbstbehalt.

Wenn keine Mitgliedschaft im Bundeswehrverband besteht, kann unter Umständen für dienstliche Belange die zivil abgeschlossene Rechtschutzversicherung für die erforderlichen Gerichts- und Anwaltskosten einstehen. Dies hängt vom konkret abgeschlossen Versicherungsvertrag ab, so dass sich hier eine Einschätzung nur schwer abgeben lässt. Wir helfen Ihnen bei Ihrem Problem gerne weiter und klären für Sie die Frage, ob eine Kostendeckung durch die Rechtschutzversicherung möglich ist.

Anwaltskanzlei Gerold, Rechtsanwälte vor Ort in Ronnenberg/Empelde und natürlich auch online unter www.kanzlei-gerold.de


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