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Restschuldversicherung: wie teuer darf sie sein?

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Banken bieten eine Restschuldversicherung bereits bei Abschluss kleinerer Ratenkredite an, obwohl sie in diesen Fällen eigentlich überflüssig ist. Doch auch bei größeren Darlehen, bei denen die Absicherung durch eine Restschuldversicherung durchaus Sinn machen könnte, stehen die Kosten oft in keinem Verhältnis zum Nutzen. Wie teuer darf eine solche Versicherung aber tatsächlich sein? Eine Antwort auf diese Frage zu finden ist problematisch, denn die Kosten lassen sich nicht allgemein beziffern. Formeln oder feste Prozentsätze, mithilfe derer sich die zu erwartenden Kosten für die Absicherung des Darlehens berechnen ließen, gibt es nicht. In der Praxis kommt es regelmäßig auf den Einzelfall und den Anbieter an.

Enorme Preisspanne

Die diversen Angebote weisen drastische Unterschiede in Bezug auf die Kosten auf. So liegen bei einer Kreditsumme von 10.000 €, gemäß der Verbraucherzentralen, die Kosten für einen Komplettschutz zwischen 1.000 und 2.840 €. Die Absicherung vor Arbeitsunfähigkeit und Tod variiert zwischen 600 und 1.700 € und der Todesfallschutz kann zwischen 240 und 875 € kosten. Die Zinsen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Die Höhe der Prämien für die Absicherung eines Ratenkredits bewegt sich in der Regel zwischen 13 und 17 Prozent des Auszahlungsbetrags. Vor dem Landgericht Nürnberg wurde 2014 ein Fall verhandelt, bei dem sich die Höhe der Prämie einer Restkreditversicherung auf 15,6 Prozent des Auszahlungsbetrags belief. Das hielten die Richter für „bedenklich hoch“ (Urteil vom 7. April 2014, Az. 6 O 754/14).

Diverse Ausschlussklauseln

Hinzu kommt die Tatsache, dass die Versicherung oft nicht zahlt, wenn der Kreditnehmer sie einmal braucht. Die Versicherer schließen viele Fälle im Vorhinein aus, beispielsweise wenn eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krebserkrankung entsteht. Kalkuliert man die verschiedenen Ausschlussklauseln solcher Policen mit ein, stehen für den Versicherungsnehmer die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) förderte in einer Marktuntersuchung aus dem Jahr 2017 noch weit höhere Kosten zutage. Da Ratenschutzversicherungen nicht standardisiert sind, gibt es in puncto Beiträge, Kosten und Leistungen eklatante Unterschiede. Beim teuersten Tarif für den Todesfallschutz, den die BaFin bei ihrer Untersuchung fand, betrugen die abgezinsten Vertriebskosten sage und schreibe 85 Prozent des Einmalbetrags. 

Bevor sie eine Restschuldversicherung abschließen, sollten Kreditnehmer daher unbedingt prüfen, ob eine solche Absicherung in ihrem Fall tatsächlich nötig oder sinnvoll ist. Wenn sie sich doch dafür entscheiden, ist es ratsam, zunächst verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen. Auch bei bestehenden Kredit- und Restschuldversicherungsverträgen kann sich eine genaue Prüfung durchaus lohnen, denn möglicherweise ist die Versicherung anfechtbar. Für eine dezidierte Prüfung des Versicherungsvertrags sowie der Prämien steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierfür einfach eine kostenlose Erstberatung, gerne auch per Zoom.



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