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Rundfunkbeitrag statt GEZ-Gebühr – Mehrfachzahlung vermeiden

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Mit Ende des alten Jahres hat sich eine in der Bevölkerung meist auf wenig Gegenliebe stoßende Einrichtung verabschiedet - die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, besser bekannt als die GEZ. An ihre Stelle tritt der AZDB - der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Diese Änderung geht einher mit einer radikalen Änderung des Systems der Rundfunkabgaben. Künftig werden diese von Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr gerätebezogen, sondern haushaltsbezogen erhoben. Und das unabhängig davon, ob sich im Haushalt ein Fernseher, Radio oder ein anderes Rundfunkgerät befindet. Eine Abmeldung ist nicht möglich. Deshalb ist auch oft die Rede von einer Zwangsabgabe. Jeder Haushalt zahlt künftig einheitlich 17,98 Euro im Monat. Für Unternehmen gelten eigene Regeln.

Vor allem Wohngemeinschaften, Paare und Familien können profitieren

Die deshalb meist als nachteilig empfundene Umstellung kann aber auch Vorteile haben. Aufgrund wegfallender Kontrollen verschwindet das mit der Entdeckung als Schwarzseher verbundene Risiko teurer Nachzahlungen. Auch die nicht selten nervenden GEZ-Schreiben sind passé. Insbesondere Familien, Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften, die in einem Haushalt leben, können sparen. Das sind laut AZDB rund 1,5 Millionen Menschen. Denn bisher musste jeder Volljährige mit eigenem Einkommen für seine Geräte zahlen. Ordentliche Anmeldung vorausgesetzt, überstieg die Summe schnell die nun monatlich fälligen 17,98 Euro. Dieser Beitrag gilt künftig unabhängig von der Zahl der Bewohner und der in der Wohnung vorhandenen Geräte.

Änderungen dem neuen Beitragsservice schriftlich mitteilen

Leider erfolgt die Umstellung auf das neue Modell nicht automatisch. Trotz des gemeinsamen Zusammenlebens kann das zu Mehrfachzahlungen führen. Deshalb sollten Bewohner einer WG, unverheiratete Paare und wer sich sonst noch eine Wohnung mit anderen teilt, aktiv werden. Da die AZDB hierfür kein Formular bereithält, müssen Betroffene ihr die Änderung schriftlich und ansonsten formlos mitteilen. Wer das noch nicht getan hat, muss derzeit noch keine Mehrkosten fürchten. Die AZDB hat auf ihrer Website mitgeteilt, dass auch bei nicht rechtzeitigen Änderungsmitteilungen bis zum 1.1.2013 eine nachträgliche Korrektur möglich ist. Zu viel gezahlte Beiträge sollen erstattet werden. Doch je früher gehandelt wird, umso geringer der Ärger. In dem notwendigen Schreiben muss sich ein erwachsener Bewohner zum Rundfunkbeitragszahler unter Angabe seines Namens und gegebenenfalls seiner Teilnehmernummer erklären. Die anderen Mitbewohner können sich dann mit entsprechendem Hinweis auf den künftigen Zahler unter Angabe dessen und ihres eigenen Namens sowie der Teilnehmernummern abmelden. Das ist mit einem gemeinsamen Schreiben möglich. Dabei aber nicht die Unterschrift bzw. die Unterschriften der Haushaltsmitglieder vergessen. Die Teilnehmernummer findet sich übrigens auf Briefen der GEZ. Ist keiner zur Hand, lässt sich die neunstellige Zahl auch über die Abbuchung auf dem Kontoauszug herausfinden. Da die Angabe der Teilnehmernummer die Bearbeitung beschleunigt, ist dieser Aufwand sinnvoll. Das formlose Schreiben geht dann an die Adresse: ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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