R+V Versicherung – Lebensversicherungsverträge jetzt ablösen und profitieren!

  • 2 Minuten Lesezeit

Jetzt endlich sinnvoll vorsorgen: Unrentable Verträge durch Widerspruch ablösen!

Versicherungsunternehmen wie die R+V Versicherung haben Verbraucher in den Jahren zwischen 1994 und 2007 fehlerhaft über deren Widerspruchsrecht zu neu abgeschlossenen Lebensversicherungen belehrt. In diesen Jahren wurden Versicherungsverträge nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Dabei erhält der Verbraucher zahlreiche wichtige Vertragsunterlagen erst nach Abschluss des Vertrags.

Den Rechtsabteilungen der Versicherer unterliefen bei der Belehrung der Verbraucher über das gesetzliche Widerspruchsrecht dann zahlreiche Fehler – offenbar bedingt durch die Besonderheiten des Policenmodells. Auch bei der R+V Versicherung ist es zu Fehlern gekommen, die einen Fortbestand des Widerspruchsrechts zur Folge haben können.

Widerspruch kann sich wegen schlechter Entwicklung der Verträge lohnen

Die Lebensversicherer versprachen ihren Kunden attraktive Renditen. Vielfach rechneten sich die Verträge für die Versicherungsnehmer aber nicht, die erwarteten Gewinne fielen wegen schlechter Entwicklung der Investments regelmäßig weg.

Von der Möglichkeit den Vertrag zu kündigen machten Versicherungsnehmer jedoch regelmäßig keinen Gebrauch. Eine Kündigung macht eine Lebensversicherung erst recht zu einem satten Verlustgeschäft, weil der vom Versicherer zu zahlende Restbetrag, der sogenannte Rückkaufswert, zu gering ist.

Im Falle eines Widerspruchs ist vom Versicherer jedoch fast der gesamte ursprünglich investierte Betrag rückzuerstatten. Lediglich ein Risikoanteil und eine Verwaltungsgebühr darf einbehalten werden. So wird endlich ein verlustfreier Ausstieg aus den unattraktiven Verträgen möglich!

Auch Lebensversicherungsverträge der R+V Versicherung können betroffen sein!

Als Versicherungsnehmer der R+V sollten Ihren Vertrag unseren Experten zur Prüfung vorlegen. Das Vorliegen von Fehlern stellt erste Anhaltspunkte für einen Fortbestand des Widerspruchsrechts dar. Im Folgenden stellen wir beispielhaft zwei typische Fehler aus Widerspruchsbelehrungen dar.

Für den Fristbeginn erforderliche Unterlagen werden nicht vollständig benannt

In vielen Lebensversicherungsverträgen heißt es, der Beginn der 30-tägigen Widerspruchsfrist hänge vom Erhalt des Versicherungsscheins und der Überlassung weiterer Unterlagen ab. Welche weiteren Unterlagen das sein sollen, wird aber nicht dargestellt. Der Versicherungsnehmer muss damit im Zweifel selbst in Erfahrung bringen, welche Unterlagen ihm zugehen müssen, um die Frist in Gang zu setzen. Ein solches Ergebnis steht in Widerspruch zu den Vorgaben des Gesetzgebers.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Wir beraten Sie rund um Ihren Widerspruch!

Mit Werdermann | von Rüden haben Sie einen im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts erfahrenen Partner an der Hand. Sie profitieren von unserer langjährigen Expertise. Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen eine kostenfreie Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf dieser Grundlage können wir Ihnen mitteilen, ob sich ein Widerspruch lohnt, oder nicht.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob die Widerspruchsbelehrung falsch sein dürfte.
2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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