Sanego muss negative Bewertung löschen - Anwalt hilft

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Diese Woche musste das Portal „Sanego" abermals eine negative Bewertung über unseren Mandanten, einen Arzt, löschen. Grund: Die dort genannte unwahre Tatsachenbehauptung konnte der Bewerter nicht nachweisen. Es stellt sich immer wieder die Frage, ob und welche Bewertungen zulässig sind und was man hiergegen unternehmen kann.

Sind Ärztebewertungen überhaupt zulässig?

Ja. Ärztebewertungsportale sind grundsätzlich zulässig. Im Rahmen der Meinungsfreiheit müssen Ärzte hinnehmen, im Internet bewertet zu werden. Sie haben keinen Anspruch auf Löschung der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten wie Name, Tätigkeitsgebiete, Gesamt- und Einzelbewertungen sowie Kommentaren (so OLG Frankfurt).

Welche Äußerungen sind zulässig?

Die Äußerung von „Unzufriedenheitsbekundungen und sogar überzogene ungerechte „Kritik ist zulässig (AG Hamburg, Urteil v. 24.06.2008 - Az. 36a C 28/08). Unzulässig sind dagegen strafbaren Aussagen wie z. B. Formalbeleidigungen, Schmähkritik, herabsetzende unwahre Tatsachenbehauptungen aller Art oder Angriffe auf die Menschenwürde.

Was tun bei unwahrer Tatsachenbehauptung?

Sofern eine erweislich unwahre Tatsachenbehauptung und damit eine Straftat vorliegt, haftet der Forenbetreiber als Störer auf Unterlassung ab Kenntniserlangung von der Verletzung des Persönlichkeitsrechts (BGH, VI ZR 93/10). Ab Kenntnis kann der Forenbetreiber einer Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 08.05.2012 - 11 O 2608/12) hat festgestellt, dass der Forenbetreiber auf die Beanstandung hin den Bewerter zu befragen hat. Antwortet dieser nicht, muss aufgrund der Beweislastumkehr der Verletzer die herabwürdigende Tatsache beweisen, die er behauptet. Manche Forenbetreiber löschen nur den Bewertungstext, behalten jedoch die Notenbewertung bei. Auch dies ist rechtlich höchst zweifelhaft, da die Notengebung auch auf objektiven Geschehnissen fußt.

Wie wir Ihnen helfen können:

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@anwaltskanzlei-hechler.de, möglichst mit Angabe der Internetseiten der Bewertungen.

Wir prüfen die Kommentare auf dem Bewertungsforum und können Ihnen eine erste Einschätzung geben, ob ein Vorgehen gegen den Forenbetreiber Sinn macht.

Bei einer Ärztebewertung ist ein kurzes telefonisches Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

Hochspezialisiert

Über 17.000 Mandanten

Bundesweite Hilfe

Mehr Informationen zur Rechtslage bei Ärzteportalen finden Sie auf unserer Internetseite www.anwaltskanzlei-hechler.de


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