Sanktion bei Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen (Arbeitslosengeld II)
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Nach § 15 SGB II sollen die JobCenter mit Bürgern, die Arbeitslosengeld II beziehen, Eingliederungsvereinbarungen abschließen. Häufig sind solche Vereinbarungen nichtig. Weigert sich der Hilfebedürftige die - oft sinnlose - Vereinbarung abzuschließen, droht nach § 31 SGB II die Sanktion der Leistungsminderung.
Der Bundesrat hält eine solche Sanktion für unverhältnismäßig, wie Sie Seite 11 seiner Stellungnahme vom 03.12.2008, Drucksache 16/11196, (abrufbar unter www.bundestag.de) entnehmen können. Sollte das JobCenter gleichwohl Ihre Leistungsansprüche kürzen, helfe ich Ihnen gern.
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