Santander Consumer Bank AG löscht Negativmeldung: Erfolg für Rechtsanwälte

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Rechtlich fehlerhafte oder falsche Negativmeldungen an den Datenbestand einer Auskunftei (hier der Schufa Holding AG) sind im Zeitalter der Digitalisierung, bei der eine solche Negativmeldung mit wenigen Mausklicks, erledigt ist, leider keine Seltenheit. Für die Betroffenen haben solche Negativmeldungen, mit der eine angeblich offene Forderung behauptet wird, teilweise erhebliche Auswirkung und kann im schlimmsten Fall die Gefahr des gesellschaftlichen Ruins bedeuten. Wer einmal eine negative Meldung in der Schufa stehen hat, mit dem möchte kaum jemand noch Geschäfte machen. Insbesondere Freiberufler und Selbständige werden dadurch vom Wirtschaftsverehr quasi abgeschnitten. ilex Rechtsanwälte konnte nun einem Betroffenen helfen. Nach Klagerhebung, gerichtet auf den Widerruf der rechtsfehlerhaften Daten, widerrief die Santander Consumer Bank AG ihre Datenmeldung.

Was war passiert?

Die Santander Consumer Bank AG meldete u. a. im Januar 2011 an die Schufa Holding AG, dass der Betroffene der Santander Consumer Bank AG 175 EUR aus einem angeblich gekündigten Kreditvertrag schulden würde. Seitdem war der solvente Betroffene vom Kreditverkehr abgeschnitten. Hintergrund der Kreditkündigung durch die Santander Consumer Bank AG war eine Streitfrage aus dem Jahre 2009 über ein unzulässiges Bankentgelt. Der Betroffene war umgezogen und hatte seine neue Adresse der Santander Consumer Bank AG mitgeteilt. Allerdings führte Betroffene zwei Kreditverträge bei seiner Bank. Die Santander Consumer Bank AG hatte die neue Adresse offenbar nicht zu beiden Kreditverträgen notiert. Aus diesem Grund bekam der Betroffene keine Post der Bank. Den Rückläufer nahm die Santander Consumer Bank AG zum Anlass ein Entgelt von 25 EUR für eine Adressermittlung als Sollbuchung in den Kontokorrent des Kreditkontos einzustellen. Damit war der Betroffene nicht einverstanden, weil er seine Anschrift der Santander Consumer Bank AG rechtzeitig mitgeteilt hatte. Die Bank nahm dies zum Anlass und kündigte die gesamte Kreditvertragsbeziehung und stellte die restliche Darlehensvaluta sofort fällig. Anstatt den Vorgang zu klären, gab die Santander Consumer Bank AG die Sache an eine Anwaltskanzlei weiter, wodurch neue Kosten anfielen. Unabhängig davon hatte der Betroffene vor lauter Ärger über seine Bank den Restsaldo bereits im Jahre 2010 entrichtet. Doch trotz dieses Sachverhaltes meldete die Santander Consumer Bank AG die Forderung, die schon seit 2010 gar nicht mehr besteht, im Jahre 2011, mehr als ein halbes Jahr nachdem die Forderung vollständig beglichen wurde, an die Schufa Holding AG als Negativeintrag. Wäre die Sache nicht so bitter für den Betroffenen, müsste man diesen Fall sicherlich als Beispiel für ein echtes Auskunft(s)-Ei einordnen.

Was war der Ansatzpunkt von ilex Rechtsanwälte?

ilex Rechtsanwälte forderte die Santander Consumer Bank AG unter Fristsetzung zum Widerruf des Negativeintrages auf und begründete dies mit der Unzulässigkeit der Negativmeldung aus datenschutzrechtlicher Sicht. Nachdem die Santander Consumer Bank AG nicht reagierte, wurde eine entsprechende Klage bei Gericht eingereicht, die darauf gerichtet war, den Negativeintrag gegenüber der Schufa Holding AG zu widerrufen und die Schufa Holding AG aufzufordern, den Zustand in Bezug auf Scorewerte/das Rating wiederherzustellen, der ohne den Negativeintrag bestünde.

Wie reagierte die Santander Consumer Bank AG?

Die Santander Consumer Bank AG hat sich zunächst gegen die geltend gemachte Forderung verteidigt, nach Klageerhebung durch ilex Rechtsanwälte jedoch den begehrten Widerruf ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht abgegeben. Inzwischen wurde die Negativmeldung gelöscht.


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