Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return: Kann Ende 2014 noch Schadensersatz gefordert werden?

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Bei dem offenen Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P (WKN: SEB1AB, ISIN: DE000SEB1AB7) hat der Alltag der Abwicklung längst Einzug gehalten. Nachdem die Anleger wenige Wochen nach der Auflösung des Fonds Ende 2013 eine recht hohe Ausschüttungssumme je Anteil erhielten, fiel die zweite Ausschüttung deutlich geringer aus. Vielleicht aus diesem Grund oder auch wegen der insgesamt langen Wartedauer bei der bis 2017 währenden Liquidation wandten sich in den vergangenen Wochen etliche Anleger der Santander Vermögensverwaltungsfonds an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, um sich bezüglich ihrer rechtlichen Optionen zu erkundigen.

Im Rahmen dieser Anfragen zeigt sich, dass nicht nur die erst am Anfang stehende Liquidation ein Grund für die Anlegeranfragen ist. Sondern auch die bereits 2 ½ Jahre zurückliegende und für nicht wenige Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P überraschende Schließung des Fonds führt zu Fragen nach Schadensersatz. Dass nunmehr (wieder) die Schließung des Fonds in den Fokus rückt, kann auch auf zwei wichtige Urteile des Bundesgerichtshofs zurückzuführen sein. Denn der BGH bestätigte Ende April 2014, dass Anleger bereits in der Anlageberatung auf das von Gesetzes wegen bestehende Risiko von Fondsschließung hingewiesen werden mussten – anderenfalls weise die Beratung Defizite auf.

Anlageberatung ist Anknüpfungspunkt für Schadensersatzansprüche – es kommt aber auf das individuelle Anlageberatungsgespräch an

Wenn Anleger, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return investierten, wissen möchten, ob sie Schadensersatz – insbesondere wegen möglicher Defizite bei einer „Umschichtungsberatung“ aus einer SEB Vermögensverwaltung - fordern können, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return (bzw. in eine SEB Vermögensverwaltung) investierten.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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