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Santander zur Erstattung von Bearbeitungsgebühren verurteilt

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In einem Klageverfahren vor dem Amtsgericht Mönchengladbach ist die beklagte Santander-Bank mit Urteil vom 13.09.2012 verurteilt worden, vereinnahmte Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehensvertrag zu erstatten und Anwaltskosten zu übernehmen.

Die von uns vertretenen Kläger hatten im September 2010 einen Kreditvertrag mit der Santander abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,5 % der Darlehenssumme zahlen müssen.

Die Santander versuchte vor Gericht, die vorhandene Rechtsprechung von zahlreichen Oberlandesgerichten in Frage zu stellen und hielt diese auch für auf ihre Vertragsgestaltung nicht anwendbar. Damit konnte sie sich vor dem Amtsgericht Mönchengladbach aber nicht durchsetzen. Das Amtsgericht Mönchengladbach ist für Verfahren gegen die Santander wichtig, weil der Sitz der Santander in Mönchengladbach ist.

9 Oberlandesgerichte hatten entschieden, dass die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern ausschließlich im eigenen Interesse der Bank erfolgt.

Haben auch Sie beim Abschluss eines Kredites Bearbeitungsgebühren zahlen müssen? Dann raten wir Ihnen dringend, diese Gebühr herauszufordern. Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt.

Wir haben Ihnen auf unserer Homepage ein Musterschreiben für die Forderung zur Verfügung erstellt, welches Sie dazu gerne benutzen können.



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