Sberbank direct - Abwicklung statt Insolvenz - wie erhalte ich mein Geld?

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Die Sberbank Europe AG, in Deutschland bisher auch firmierend als Sberbank direct, wird nach einer Entscheidung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde abgewickelt. D.h., es wird kein Insolvenzverfahren geben, sondern die Bank wird im Wege einer geordneten Abwicklung voraussichtlich zum Ende des Jahres 2022 geschlossen. Die Bank firmiert nunmehr als „Sberbank Europe AG in Abwicklung“.

Während die Anleger ihre Guthaben direkt von der Sberbank zurückfordern können, wurde das Kreditportolio auf die österreichische Bank BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft übertragen.

Kreditkunden der Sberbank

Die Sberbank hat ihre Kreditkunden in einer Pressemitteilung vom 3. Mai 2022 wie folgt informiert:

„Ab 3. Mai 2022 sind alle Kreditraten und sonstigen Zahlungen aus Ihrem Kreditvertrag ausschließlich an die BAWAG zu überweisen. Für Ihre Zahlungen ändert sich nichts: das bisherige Referenzkonto für Ihre Zahlungen, sowie Ihre beauftragte Einzugsermächtigung werden ebenfalls von der BAWAG übernommen. Sollten Sie eine Restkreditversicherung mit der AXA France Vie S.A. und der AXA France IARD S.A., jeweils Zweigniederlassung Deutschland abgeschlossen haben, bleibt diese auch unverändert bestehen.

Bitte wenden Sie sich ab sofort in allen den Kreditvertrag betreffenden Angelegenheiten an die BAWAG.“

Damit sind die Zahlungen aus Kreditverträgen nunmehr an die BAWAG zu leisten.

Anleger der Sberbank

Alle Kontoinhaber, welche noch keine vollständige Rückzahlung ihrer Einlagen erhalten haben, können diese nun von der Sberbank zurückfordern. In der Pressemitteilung der Sberbank vom 4. Mai 2022 heißt es hierzu u.a.:

„Die behördliche Untersagung des Geschäftsbetriebs löste den gesetzlichen Einlagensicherungsfall aus. Die ESA zahlte daraufhin an die Kunden der Sberbank Europe AG gesicherte Einlagen bis zu EUR 100.000,- aus. Durch den ermöglichten Asset-Verkauf und die Entscheidung zugunsten einer geordneten Abwicklung konnte die Bank bereits die Einlagensicherungssumme an die ESA zurückzahlen und beginnt in Kürze mit der Auszahlung sämtlicher nicht bereits unter die ESA-Deckung gefallenen Spareinlagen an ihre Kunden. Die Sberbank Europe AG führte außerdem ihre gesamten Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 428 Millionen gegenüber der Österreichischen Nationalbank (OeNB) und der EZB vollständig zurück.“

Die Einlagensicherung Austria hat bereits Anleger mit Guthaben bis zu 100.000 EUR entschädigt. Jetzt besteht für alle Kontoinhaber, welche ein Guthaben von mehr als 100.000 EUR bei der Sberbank haben, die Hoffnung, dass diese Guthaben demnächst ausgezahlt werden.

Jetzt handeln!

Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits zahlreiche Anleger der Sberbank vertritt, fordert für seine Mandanten nunmehr direkt von der Sberbank die Auszahlung der noch ausstehenden Guthaben.

Alle Betroffenen können sich für eine effektive Geltendmachung der Forderung an seine Fachkanzlei für Bankrecht wenden. So können sie von der großen Erfahrung von Rechtsanwalt Dethloff profitieren und eine zeitnahe Rückzahlung erreichen.



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