Schadensersatz bei gekündigtem Gaslieferungsvertrag

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Schadensersatz bei gekündigtem Gaslieferungsvertrag Dr. Krieg & Kollegen Köln

Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz bei einem durch den Anbieter gekündigten Gaslieferungsvertrag?

Im Dezember 2021 wurden zahlreiche Gaslieferungsverträge von Gas.de gekündigt. Zwar müssen die Kunden dann nicht im kalten Sitzen, denn sie werden ab dem Zeitpunkt vom Grundversorger mit Gas beliefert. Dieser hat aber viel höhere Preise. Besteht nun ein Schadensersatzanspruch durch die höheren Preise bei anderen Anbietern?

Anspruch auf Schadensersatz bei gekündigtem Vertrag


Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht, wenn eine Pflichtverletzung besteht. Der Gasanbieter hat sich gegenüber dem Kunden zur Gaslieferung für eine bestimmte Zeit verpflichtet. Bei Einstellung der Lieferung vor Ablauf dieser Zeit oder der vertraglichen Kündigungsfrist besteht eine solche Pflichtverletzung. Die außerordentlichen Kündigungen sind regelmäßig unzulässig. Es bedarf für eine solche außerordentliche Kündigung eines wichtigen Grundes. Der Grund muss dem Unternehmer die Vertragsfortsetzung bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist unzumutbar machen. Es bedarf eines Grundes im Verantwortungsbereich vom Verbraucher. Die steigenden Preise stellen aber ein Risiko dar, dass vom Versorger zu tragen ist.
 
Bereits das AG Bottrop hat in einem einstweiligen Verfahren im November 2021 entschieden, dass ein Lieferstopp durch den Gasanbieter unzulässig sei. Auch hier waren gestiegene Preise der angegebene Grund für den Belieferungsstopp. Das Gericht forderte daher den Belieferer zur Fortsetzung auf.

Auch hat Anfang Dezember 2021 die Verbraucherzentrale aus NRW vor dem LG Köln (Beschl. v. 08.12.2021, Az. 33 O 226/21) dem Leverkusener Energieversorger Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (REG) durch eine einstweilige Verfügung unlautere Geschäftspraktiken untersagt. Die REG hatte wegen höheren Beschaffungskosten die monatlichen Abschlagszahlungen erhöht ohne vorher die Preise ordnungsgemäß zu erhöhen.

Schadenshöhe


Als Schaden kann dann die Differenz zwischen dem ursprünglichen Preis und dem neuen höheren Preis geltend gemacht werden. Dieser Schaden kann solange geltend gemacht werden, bis der ursprüngliche Anbieter die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung hätte. Als vorläufiger Maßstab wird der voraussichtliche Verbrauch genommen. Dieser richtet sich nach den bei Beginn des Vertrags gemachten Angaben oder nach den bisherigen Abrechnungen.

Weiterhin kann auch ein nicht ausgezahlter Bonus einen Schaden darstellen. Dies ist der Fall, wenn zur Auszahlung eine bestimmte Zeit zur Belieferung vorausgesetzt wird, dieser aber wegen der Einstellung der Belieferung nicht erreicht wird und infolge dessen eben auch nicht ausgezahlt wird.

Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs macht jedoch bei Insolvenz des Gasanbieters wenig Sinn.

Urteile zu Schadensersatz bei gekündigtem Gaslieferungsvertrag


 
Aktuelle Urteile gibt es speziell zu dem Thema „Anspruch auf Schadensersatz bei gekündigtem Gaslieferungsvertrag“ noch nicht.

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