Scheidung einvernehmlich und schnell

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Trennung und jetzt ?

Sie leben in kinderloser Ehe und Ihr Partner hat Sie verlassen oder Sie haben sich getrennt, die Scheidung steht im Raum mit den Fragen nach eventuellem Ehegattenunterhalt, "was passiert mit dem Vermögen und der Rente bei Scheidung ?" und vieles mehr.

Geht die Scheidung dann schneller  ?

Das kommt darauf an, ob Sie sich mit Ihrem Ehepartner betreffend die finanziellen Angelegenheiten, Vermögen, Unterhalt einig sind. Auch bei kinderloser Ehe empfiehlt sich gegebenenfalls der Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung in welcher alle wesentlichen Punkte für den Zeitraum nach der Scheidung festgehalten werden können wie Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhaltsverzicht. Diese wird durch Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen ausgearbeitet bzw. begleitet und durch einen Notar/eine Notarin protokolliert.

Wer wird vertreten ?-brauchen wir beide einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin für die Scheidung ?

Ein Rechtsanwalt kann für die Scheidung nur eine Partei, einen Beteiligten, wie man sagt, vertreten. Grundsätzlich reicht ein Rechtsanwalt, der andere ist dann nicht anwaltlich vertreten. Dies ist aber kein Problem, wenn beide sich einig sind. Auch hier ist es wichtig und zielführend möglichst alles vor Einreichen des Ehescheidungsantrags für die Scheidung bei Gericht zu klären. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens/Rechtsanwältin Ihres Vertrauens wird Sie gerne beraten und aufklären.

Welche Kosten habe ich - kann ich das abschätzen ?

Die Kosten richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder es erfolgt eine Gebührenvereinbarung mit dem Rechtsanwalt. Für eine erste Beratung fällt eine Erstberatungsgebühr an. Die Kosten können kalkuliert werden und sollten vorab detailliert besprochen werden. In der Regel ist eine relativ genaue Kalkulation möglich.

Annette Deichmann, Fachanwältin für Familienrecht Hofheim

https://www.anwalt.de/rechtstipps/scheidung-was-soll-ich-tun-202250.html


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