Scheidung online

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Auch wir bieten eine „Scheidung online“ an.

Was ist das überhaupt?

Eine Scheidung online kommt dann in Betracht, wenn die Scheidung ohne Streit über ansonsten noch klärungsbedürftige Angelegenheiten wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn, Hausrat usw. abläuft. Das ist der Fall, wenn entweder bereits vorher alles geklärt worden ist oder es einfach nichts zu regeln gibt, was vor allem bei kurzen Ehen oft der Fall ist.

Es handelt sich dann um eine einfache, einvernehmliche Scheidung, bei der nur ein Anwalt erforderlich ist.

In diesem Fall muss man den Anwalt nicht persönlich aufsuchen. Es reicht, wenn die erforderlichen Informationen z. B. per Mail oder Telefon der Kanzlei mitgeteilt werden. Welche Informationen benötigt werden, kann man häufig auf der Homepage nachlesen oder man kann sie telefonisch in der Kanzlei erfragen. Der Anwalt reicht sodann den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein. Das kann man bundesweit machen, was bedeutet, dass der Anwalt, den man mit der Scheidung online beauftragt, nicht in der Nähe sein muss.

Bei einer einfachen Scheidung benötigt nur der Antragsteller einen Rechtsanwalt, sodass dadurch auch Kosten gespart werden können, denn ein weiterer Anwalt ist nicht erforderlich.

Nach Einreichung des Scheidungsantrags steht der Anwalt selbstverständlich für Fragen zur Verfügung und informiert Sie über den Ablauf des Verfahrens. Post erhalten Sie per Brief oder per Mail.

Um alle Fragen zu beantworten und den Ablauf zu erklären, empfehlen wir auch bei einer Scheidung online ein erstes Telefonat mit unserer Fachanwältin für Familienrecht, denn auch eine „Scheidung online“ verstehen wir immer noch als eine persönliche Betreuung und Begleitung. Wir können auch alle weiteren erforderlichen Information mitteilen, z. B., ob die Voraussetzungen der Scheidung schon vorliegen, welches Gericht zuständig ist, welche Kosten anfallen usw.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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