Scheidung von ausländischen Ehegatten

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Scheidung, wenn der andere Ehegatte im Ausland lebt!

Ehen werden zunehmend international geschlossen. Nach der Trennung verbleibt oftmals ein Ehepartner in Deutschland, den anderen zieht es in sein Heimatland. Solche Konstellationen können eine spätere Scheidung durchaus schwierig gestalten. 

Grundsätzlich sollen bei dem gerichtlichen Scheidungstermin nämlich beide Ehegatte vor dem Richter anwesend sein. Es findet dann die sog. Anhörung statt. Hierbei werden beide Seiten gefragt, wann sie sich getrennt haben bzw. ob sie Ehe noch fortführen wollen oder als gescheitert betrachten.

Diese Vorgehensweise funktioniert zumeist ganz gut, wenn beide Ehegatten in Deutschland leben. Bleibt ein Scheidungskandidat der Befragung unentschuldigt fern, kann das Gericht gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängen, bzw. in extremen Fällen die zwangsweise Vorführung durch einen Gerichtsvollzieher anordnen.

Anders sieht es allerdings aus, wenn ein Ehegatte im Ausland lebt. In sehr vielen dieser Fälle wird dieser auch nach gerichtlicher Ladung nicht zu Termin erscheinen. Zumeist wird er auf das gerichtliche Schreiben nicht einmal antworten. Dann verzichten die Gerichte zumeist auf dessen Anhörung und führen die Scheidung nach gerichtlicher Anhörung des in Deutschland lebenden Ehegatten durch. Es ist also bereits viel gewonnen, wenn der Antrag stellende Ehegatte zumindest eine ausländische Postadresse benennen kann. So haben beispielsweise US-Soldaten einen einheitlichen army code, unter dessen Nummer das Gericht den Scheidungsantrag zu stellen kann, unabhängig davon, wo er weltweit stationiert ist.

Noch schwieriger wird es allerdings, wenn keine Adresse im Ausland bekannt ist. In solchen Fällen kann zumeist nur im Wege der sog. öffentlichen Zustellung das Scheidungsverfahren durchgeführt werden. Die öffentliche Zustellung bedeutet, dass die entscheidenden Schriftstücke nicht mehr postalisch übermittelt, sondern im Gerichtsflur ausgehängt werden. Vor einer öffentlichen Ermittlung muss der Antragsteller allerdings eigene Ermittlungen nach dem Verbleib des anderen Ehegatten durchgeführt haben und diese dem Gericht dann auch darlegen. Diese können aus EMA Abfragen, Befragungen von Nachbarn oder Verwandten etc. bestehen. Manchmal lohnen sich auch Recherchen bei Facebook und Co.

Unser Tipp!

Scheidungen von ausländischen Ehepartnern können sich oftmals sehr langwierig und zäh gestalten. Es kommt zu einer Vielzahl von Rückfragen seitens der Gerichte. Einem Rechtsanwalt ist es hierbei am besten bekannt, wie solche Fälle trotz diverser Hindernisse vorangetrieben werden können.


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