Schiunfälle in Österreich – Haftung unmündiger Minderjähriger

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Während den Semesterferien sind viele wintersportbegeisterte Minderjährige auf Österreichs Schipisten unterwegs. Angesichts der bestehenden Wahrscheinlichkeit eines Unfalls stellt sich die Frage der Haftung von unmündigen Minderjährigen für unfallkausale Schäden.

Unmündige haften gemäß § 1309 ABGB mangels Verschulden grundsätzlich nicht für den von ihnen verursachten Schaden. An ihrer Stelle sind die zur Aufsicht verpflichteten Personen verantwortlich, wenn der Schaden auf deren schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht zurückgeht.

Das Ausmaß der Aufsichtspflicht richtet sich im konkreten danach, was angesichts des Alters des Unmündigen, seiner Entwicklung und Eigenschaften vom Aufsichtspflichtigen unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse vernünftigerweise erwartet werden darf.

Als Faustregel gilt: Je größer die Gefahr und je geringer das Alter des Kindes und die Erfahrung beim Schifahren ist, desto besser müssen die Aufsichtspflichtigen die Kinder im Auge behalten.

Subsidiär sieht § 1310 ABGB aber auch eine Billigkeitshaftung des Unmündigen selbst vor. Ein Verschulden ist dann zu bejahen, wenn im Einzelfall die deliktsunfähige Person die entsprechende Einsichtsfähigkeit hatte, die Gefährlichkeit Ihrer Handlungsweise zu erkennen und sie ihren Fähigkeiten nach in der Lage gewesen wäre, ihr Verhalten nach dieser Erkenntnis auszurichten.

Die Einhaltung der Pflicht zur Beobachtung des Pistengeländes sowie die Kenntnis der Gefährlichkeit einer zügigen Fahrweisen ist laut OGH einem 13-jährigen Skifahrer jedenfalls zumutbar. Dabei ist es jedoch dem billigenden Ermessen des Richters überlassen, das Maß des zu leistenden Schadenersatzes festzustellen, das unter Umständen den ganzen Betrag erreichen kann, aber nicht erreichen muss. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass die Verantwortlichkeit Unmündiger umso weniger anzunehmen ist, je mehr das Alter unter der Mündigkeitsgrenze von 14 Jahren liegt.

Herangezogene Entscheidungen: 7 Ob 721/86, 3 Ob 177/12v


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