Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Schöffe wollte Freispruch verkaufen

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]

40.000 Euro verlangte ein Schöffe von einem Angeklagten. Dafür verschaffe er ihm einen Freispruch in seinem Korruptionsprozess. Statt darauf einzugehen, meldete der Angeklagte das unmoralische Angebot jedoch seinem Verteidiger. Bei der daraufhin inszenierten Geldübergabe konnte der Schöffe noch vor der Polizei fliehen. Vier Tage später klickten die Handschellen. Nun muss der Hamburger Laienrichter wegen Bestechlichkeit selbst drei Jahre hinter Gitter. Obendrein drohen ihm Kosten in fünfstelliger Höhe für die 16 Verhandlungstage, die wegen seines selbst verschuldeten Ausscheidens neu zu verhandeln waren.

Gleiches Stimmrecht wie Berufsrichter

Der grundsätzliche Gedankengang des nunmehr selbst zum Angeklagten gewordenen Schöffen war dabei folgender: Schöffen üben ihr Richteramt weitgehend in vollem Umfang und mit gleichen Stimmrecht wie Berufsrichter aus. Grundsätzlich befinden in einem Verfahren ein Richter und zwei Schöffen über den Fall. Stimmen beide Schöffen am Ende gegen eine Verurteilung, kann der Richter nichts dagegen tun. Hier hatte der listige Schöffe geplant, seinen Mitschöffen mit 20.000 Euro ins Boot zu holen. Eine Kenntnis von diesem Plan ließ sich beim anderen Schöffen nicht bestätigen.

Viele Verfahren mit Schöffenbeteiligung

Ehrenamtliche Richter im Gerichtsalltag spielen eine wichtige Rolle. Außer an Strafprozessen nehmen sie beispielsweise auch an Verfahren vor Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsgerichten teil. Nur in Strafprozessen werden sie allerdings als Schöffen bezeichnet.

Sind Schöffen in Strafprozessen vor dem Amtsgericht (AG) beteiligt, tritt dieses als Schöffen- bzw. als Jugendschöffengericht zusammen. In dieser Form ist das Amtsgericht für Fälle zuständig, die die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren erwarten lassen. Fälle mit einem geringeren zu erwartenden Strafmaß verhandelt ein Straf- bzw. Jugendrichter allein. Verfahren mit einer Straferwartung von über vier Jahren und Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile finden regelmäßig vor dem Landgericht (LG) statt. Auch dort sind Schöffen selbst bei schweren Verbrechen bis hin zum Mord an Verfahren beteiligt. Bei den Oberlandesgerichten (OLG) finden sich dagegen keine Schöffen.

In vielen Städten fehlen Bewerber

Schöffen sollen als aus dem Volk ausgewählte juristische Laien eine lebensnahe Rechtsprechung bewirken. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Gerichte soll sich dadurch verstärken. Zweifel daran ergeben sich jedoch nicht nur durch den aktuellen Bestechlichkeits-Fall. Gerade umfangreichere Verfahren mit hoher Aktenlast und verwirrender Beweislage können Laien überfordern. Zudem ist nicht jeder Schöffe freiwillig zu seinem Amt gekommen. Bei nicht ausreichender Bewerberzahl, die immer mehr zur Regel wird, lassen sich Bürger auch ohne Einverständnis zu Schöffen berufen. Eine Ablehnung des Schöffenamts ist nur in wenigen begründeten Fällen nach § 35 Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) möglich. Zudem muss ein Schöffe den Ablehnungsgrund innerhalb einer Woche nach Kenntnis von seiner Berufung beim Amts- bzw. Landgericht geltend machen.

Hilfe wird nicht immer geschätzt

Schöffen sind zur Teilnahme an allen Sitzungen im Rahmen eines Prozesses verpflichtet. Bei unentschuldigtem Fehlen oder Verspätungen droht ein Ordnungsgeld von 5 Euro bis zu 1000 Euro. Obendrein lassen sich die Kosten der deshalb ausgefallenen Verhandlung auferlegen. Auf der anderen Seite gibt es nur eine begrenzte Entschädigung für die Schöffentätigkeit für Fahrtkosten, Aufwand, Zeitversäumnis, Nachteile bei der Haushaltsführung oder Verdienstausfall. Dabei ist ein Schöffe zur Verschwiegenheit über das Verfahren gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet, selbst wenn dieses bereits beendet ist.

Im Verfahren ist Schöffen auf Verlangen die Befragung von Angeklagten, Zeugen und Sachverständigen zu gestatten. In 80 Prozent der Fälle wohnen Schöffen dem Verfahren schweigend bei. Rechtliche Probleme und Begriffe sind ihnen zu erläutern. Vor der Sitzung sind sie mit dem Verfahrensgegenstand vertraut zu machen. Ein Recht auf Akteneinsicht haben Schöffen jedoch nicht. Mitunter behandeln Berufsrichter Schöffen auch wie Statisten. Das weckt wenig Begeisterung. Der bestechliche Schöffe, der nicht freiwillig zu seinem Amt kam, fühlte sich vom Richter im Verfahren unfair behandelt. Selbst wenn das der Fall war, eine Rechtfertigung für sein Verhalten gibt das nicht.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen: