Schreiben der Debcon GmbH (Urmann und Collegen U+C) erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Debcon Debitorenmanagement und Consulting für Immobilienfinanzierer GmbH (Debcon GmbH) fordert von Internetanschlussinhabern die Zahlung von EUR 1.298,00 und droht mit Schufa-Einträgen und der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers. In der Regel haben die Angeschriebenen vormals von der Kanzlei Urmann und Collegen U+C eine Abmahnung erhalten mit der Aufforderung zur Zahlung derselben Summe und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Soll ich EUR 100,00 bezahlen?

Rechtsschutzversicherungen, Verbraucherverbände und sogar selbsternannte Spezialisten unter Anwälten raten oft dazu, EUR 100,00 an Debcon zu überweisen und gaukeln den Abgemahnten vor, damit sei die Sache erledigt. Ein solcher Schritt wäre jedoch fatal. Jede Zahlung (ohne vorherige Vergleichsvereinbarung) an die Gegenseite beendet die Sache nicht endgültig, sondern stellt sogar ein Schuldeingeständnis dar. Klagt Dabcon in einem Gerichtsverfahren die restlichen Schadensersatzbeträge ein, so ist der Abgemahnte nach einer Zahlung von EUR 100,00 quasi chancenlos. Fakt ist, dass der in diesem Zusammenhang genannte § 97a II UrhG bei Filesharingfällen (der sich nur auf die Anwaltskosten bezieht!) nach herrschender Rechtsprechung überhaupt nicht anwendbar ist. Wäre die Sache mit EUR 100,00 erledigt, so gebe es keine Abmahnindustrie, da der gesamte finanzielle Aufwand der Rechteinhaber mit solchen Beträgen nicht gedeckt werden könnte.

Wie stehen die Verteidigungschancen?

Hat der Anschlussinhaber die Tat nicht selbst begangen, kann er als sog. Störer haftbar gemacht werden. Eine Störerhaftung bezüglich der Anwaltskosten kann jedoch entfallen, wenn der Anschlussinhaber darlegen kann, dass er nicht selbst der Täter war und er zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten erfüllt hat. Solche Prüfungspflichten sind z. B. die Sicherung des WLANs nach außen oder die Überprüfung von Haushaltsmitgliedern, denen Internetzugang gewährt wird. Allerdings kann bereits die Überlassung des Internetanschlusses an Dritte eine Störerhaftung begründen. Momentan urteilen die Gerichte noch uneinheitlich. Mittlerweile zweifeln immer mehr Techniker an der Zuverlässigkeit der IP-Ermittlungsmethoden sowie an der Aussagekraft der Hash-Werte, insbesondere, weil Fake-Dateien mit Datenmüll äußerlich von einer Originaldatei nicht zu unterscheiden sind.

Wie verhalte ich mich richtig?

Lassen Sie sich von Debcon nicht unter Druck setzten! Ohne rechtskräftigen Titel kann Debcon keine Pfändungsmaßnahmen durchführen. Auch darf Debcon keinen Schufaeintrag veranlassen, wenn man der Forderung schriftlich widerspricht. Filesharing-Recht gehört in die Hände eines spezialisierten Rechtsanwalts. Tipps der Rechtsschutzversicherung, der Verbraucherzentrale oder aus Internetforen verschlimmern die Sache meist nur noch. Es gilt, die Unterlassungserklärung richtig zu formulieren und die Schadensersatzforderungen von EUR 1.298,00 auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Abgemahnte muss die geforderten Anwaltskosten nämlich nur bezahlen, wenn die Abmahnung rechtmäßig, er also Täter oder Störer war. Eine gut aufgebaute Verteidigung kann die geforderten Kosten erhebliche senken oder ganz beseitigen. Vertrauen Sie unserer Erfahrung.

Sollten auch Sie ein Schreiben der Debcon GmbH erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden unter Telefon 07171/186866 oder im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Was Sie auch interessieren könnte:

Abmahnungen der Kanzlei Urmann und Collegen bzw. Debcon

http://www.anwaltskanzlei-hechler.de/Abmahnung-Urmann-Collegen-UC-Kollegen.php

Wie Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen:

http://www.anwaltskanzlei-hechler.de/Modifizierte-Unterlassungserklaerung-Abmahnung-Urheberrechtsverletzung.php

Kontaktieren Sie uns im Falle einer Abmahnung:

Anwaltskanzlei Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171.18 68 66


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema