Schrottimmobilie & Rückabwicklung - Fachanwalt hilft Betroffenen

  • 2 Minuten Lesezeit

Fachanwalt hilft betroffenen Eigentümern von Schrottimmobilien bei Rückabwicklung

Betroffene Anleger, die auf der Suche nach einer geeigneten und sicheren Kapitalanlage auf dubiose Vertriebsgesellschaften hereingefallen sind, wünschen sich nichts sehnlicher, als eine erfolgreiche Rückabwicklung der Schrottimmobilien. Um dieses Vorhaben umzusetzen, bedarf es jedoch oftmals der Hilfe eines Experten bzw. Fachanwalts.

Schrottimmobilien - Begrifflichkeit
Schrottimmobilien sind im Wesentlichen durch ihren überteuerten Verkaufspreis im Vergleich zum tatsächlichen Wert geprägt. Der Erwerber muss für die Immobilie also deutlich mehr Geld aufwenden, als diese tatsächlich wert ist. Unter Schrottimmobilien fallen jedoch auch solche Objekte, die in der Sanierungsphase stecken geblieben sind oder sich in einem desolaten bzw. nahezu abbruchreifen Zustand befinden.

Schrottimmobilien und der Wunsch nach Rückabwicklung
Für viele Kapitalanleger ist die Erkenntnis, dass es sich bei der einst für die Altersvorsorge erworbenen Immobilie um eine Schrottimmobilie handelt, ein Schock. Die Mehrzahl der Anleger ist im Nachhinein verärgert, dass sie selbst auf die Tricks der Vermittlungsgesellschaften hehttp://www.anlegerschutz.ag/Schrottimmobilienreingefallen sind. Einen Vorwurf kann den Anlegern aber nicht gemacht werden. Diese wurden oftmals von geschulten Mitarbeitern der Vermittlungsgesellschaften unter Verwendung von dubiosen Rechenbeispielen und Diagrammen über die mit der Immobilie verbundenen Kosten, getäuscht. Weiterhin wird den Anlegern vorgegaukelt, die Immobilien trügen sich durch Steuerersparnisse und Mieteinnahmen von alleine. Eigenkapital sei daher nicht erforderlich. Tatsächlich sind mit Schrottimmobilien oftmals Belastungen verbunden, die die finanzielle Zumutbarkeitsgrenze der Anleger übersteigen.

Rückabwicklung möglich - Handlungsmöglichkeiten bei Schrottimmobilien
Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ansatzpunkte für eine Rückabwicklung der Schrottimmobilien liefert eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit dieser Investition verbundenen Risiken. In diesem Zusammenhang muss der Verkäufer einer Immobilie die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese Aufklärungspflicht nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen.

So wurden in einigen uns bekannten Fällen Immobilien an Kunden verkauft, die bereits die ersten Kreditraten nur mit Mühen und Not aufbringen konnten.

Wir empfehlen Eigentümern von Schrottimmobilien nun zu handeln und eine mögliche Rückabwicklung anzustreben. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob eine mögliche Rückabwicklung bzw. Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.

Für weitere Informationen oder Fragen rund um Schrottimmobilien und deren Rückabwicklung stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.agSchrottimmobilien gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema