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Schüler-BAföG und Hartz IV

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Gerade in jungen Jahren steht man oft vor der Frage, wie man die Kosten der Lebenshaltung während der Zeit einer Ausbildung aufbringen kann. Hinzu kommen häufig noch die Kosten, die man selbst für die Ausbildung bezahlen muss. Als Möglichkeiten stehen hier sowohl Schüler-BAföG als auch ein Hartz IV-Bezug zur Auswahl. Das Schüler-BAföG wird nach dem Bundes-Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt. Allerdings wird es auf die Hartz IV-Bezüge als Einkommen angerechnet.

Dass das rechtlich völlig korrekt ist, beweist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Hier kamen die Karlsruher Richter im Falle einer 22-jährigen Frau zu der Schlussfolgerung, dass nur der Abzug einer angemessenen Pauschale für die Kosten der Ausbildung berechtigt ist. Die Schulgelder, die für eine Ausbildung an einer privaten Bildungseinrichtung bezahlt werden müssen, können bei der Berechnung der individuellen Hartz IV-Sätze nicht separat in voller Höhe abgezogen werden. Die Verfassungsrichter begründeten das damit, dass der Besuch einer privaten Schule nicht zur Absicherung eines „menschenwürdigen Daseins" erforderlich wäre. Und nur das soll über die Hartz IV-Leistungen sicher gestellt werden.

(BVerfG, Beschluss v. 07.07.2010, Az.: BvR 2556/09)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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