Schulenberg & Schenk | Abmahnung Schulenberg Schenk | Hilfe hier!

  • 1 Minuten Lesezeit

Seit einigen Tagen versendet die Anwaltskanzlei Schulenberg und Schenk wieder Abmahnungen wegen der verbotenen Zurverfügungstellung von Filmen in Internettauschbörsen. Hierbei geht es zum Beispiel um folgende Rechteinhaber und deren Filme:

  • KSM GmbH: Night Of The Living Dead: Re-Animation
  • VPS Film-Entertainment GmbH: Marco Dorcel - Anna´s Seitensprung
  • Wolfgang Embacher Filmproduktion: 4 Stunden Perversionen 4, Inzest Report #14, Transen Report 12, Privat gedrehte Pornos 7, Anal Queen 2, MILF Reif und Feucht!

Was tun?

Beachten Sie die Fristen, sonst riskieren Sie eine gerichtliche einstweilige Verfügung!

  • Auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung müssen Sie schnell reagieren, auch wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie "nichts gemacht" haben. Die Rechtslage ist sehr kompliziert und der Anschlussinhaber haftet auch dann, wenn er selbst gar nichts gemacht hat. 
  • Bewahren Sie Ruhe! Rufen Sie uns sofort an. Wir sind eine Spezialkanzlei für urheberrechtliche Abmahnungen und können Ihnen helfen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern. 
  • Wir prüfen, ob in Ihrem Fall die Störerhaftung des Anschlussinhabers greift. Vielleicht haben Sie alles getan, um eine Urheberrechtsverletzung durch Dritte zu verhindern. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen oder ein WLAN betrieben wird. 

Nicht zahlen - nicht unterschreiben!

Rufen Sie uns an. Die Ersteinschätzung ist bei einer Abmahnung von Rainer Munderloh kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen und helfen bundesweit zum fairen Pauschalpreis.

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema