schutte.legal informiert: Die erforderlichen Sachverständigenkosten im Unfallgutachten!

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Das Thema der Sachverständigenkosten zum Gutachten nach  einem Verkehrsunfall zeigt weiter Gesprächsbedarf. Wie schon unter dem Titel der "üblichen" Sachverständigenkosten ausgeführt, gibt es den zwar nachvollziehbaren, aber rechtlich und auch sachlich nicht haltbaren, Willen der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung zur Kürzung. 

Die erforderlichen Sachverständigenkosten hängen nicht, wie die üblichen, vom regionalen Markt der Anbieter von Gutachten ab, sondern von Betrachtungen zum unterschiedlichen Status von Geschädigtem und Unfallverursacher. Wie in allen Fällen, ist es dem Geschädigten zuzumuten, der Schadenminderungspflicht genüge zu tun. Wenn der von ihm beauftragte Sachverständige auch für den Laien ein überhöhtes Honorar einfordert, kann erwartet werden, dass der Geschädigte weitere Bemühungen unternimmt, die Kosten im erwartbaren Rahmen zu halten.

Aber, das Gebot zu wirtschaftlich vernünftigem Handeln verlangt vom Geschädigten keineswegs, zugunsten des Unfallverursachers oder seiner regulierenden Versicherung zu sparen, oder deswegen unzumutbare Bemühungen auf sich zu nehmen. 

Der Geschädigte soll im Verlauf der Unfallregulierung in den Stand zurückversetzt werden, als sei kein Unfallereignis vorgefallen. Insofern ist ihm keineswegs aufzuerlegen, so zu handeln, als sei er verpflichtet, den Schaden selbst zu tragen. In einem solchen Falle wäre in der Tat anzunehmen, dass er zumindest versuchen würde, Verzicht zu üben oder unübliche Anstrengungen zu unternehmen, um den Schaden für sich so gering wie möglich zu halten.

Das Grundanliegen der Vorschriften zur Unfallregulierung dient der vollständigen Entschädigung des unschuldig in die Situation geratenen Geschädigten. Er muss schon deswegen keine unüblichen Anstrengungen unternehmen. Es ist ihm, mit klaren Worten, gestattet, auch den erstbesten Sachverständigen hinzuziehen, ohne vorher Marktforschung zum günstigsten durchzuführen. 

Erneut bleibt festzustellen, dass die Sachverständigenkosten, insbesondere in ihrer Geltendmachung gegenüber dem unfallgegnerischen Haftpflichtversicherer, sich als komplexes Gebilde erweisen, dass genauer Betrachtung bedarf. 

Deshalb, die Rechtsanwaltskanzlei schutte.legal ist auf Verkehrsrecht spezialisiert. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte bei anstehenden Problemen nichts dem Zufall überlassen und sich rechtlich beraten lassen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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