Rechtstipp vom 07.09.2012

Erstattung von Sachverständigenkosten

Inzwischen ist es leider an der Tagesordnung, dass die Haftpflichtversicherer die Kosten der Unfallregulierung senken wollen.

Die Kosten für die Anfertigung eines Kfz-Sachverständigengutachtens sind jedoch grundsätzlich als erforderlicher Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB anzusehen, AG München Urteil vom 7.6.2011, AZ.: 331 C 8376/11.

Es ist nicht erforderlich, einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen. Die Kosten des Gutachters sind selbst dann zu erstatten, wenn der Preis nicht erheblich oder offensichtlich über dem Durchschnitt sämtlicher in Betracht kommender Gutachter liegt und dies für den Geschädigten erkennbar war.


Bewertung
9 von 9 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert