Schwarzgeld auf dem Bau - Verschärfte Kontrollen drohen

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Das Bauhaupt- und seine Nebengewerbe stehen besonders unter Beobachtung von Zoll, Deutscher Rentenversicherung und Steuerfahndung.

Zur Vermeidung der Zahlung von Sozialversicherungsabgaben und Lohnnebenkosten werden in diesem Wirtschaftsbereich oft sogenannte Abdeckrechnungen genutzt.

Diese Rechnungen werden von am Markt agierenden, aber tatsächlich wirtschaftlich nicht (mehr) aktiven Scheinfirmen erstellt. Dadurch kann Schwarzgeld generiert und z. B. an illegal beschäftigte Mitarbeiter ausgezahlt werden, ohne dass diese Geldflüsse in der Buchhaltung auftauchen.


Dies weiß natürlich auch der Zoll, Deutsche Rentenversicherung und Steuerfahndung und achten bei ihren Razzien und Prüfungen besonders auf folgende Anhaltpunkte:

  • Auf den verschiedenen Arbeits- und Leistungsebenen befinden sich immer wieder die gleichen ausländischen Leistungserbringer, Geschäftsführer oder Gesellschafter.

  • Die Erbringung der berechneten Leistung ist diesen aber unmöglich, da sie ihr Gewerbe vor Rechnungsstellung schon abgemeldet oder Insolvenz angemeldet haben, Gesellschaften von Amtswegen zwangsaufgelöst wurden, noch gar keine Steuernummer hatten, die Geschäftsführer erkennbar hochkriminell, einschlägig vorbestraft oder überfordert sind das Unternehmen zu führen.

  • Unternehmen fallen deshalb auf, wenn es sofort nach Gründung überdurchschnittlich hohe Umsätze erzielt, es ständig wechselnde Geschäftsfelder und Gewerbe anbietet oder ein sehr weit gefächertes und damit untypisches Leistungsspektrum anbietet.

  • Alle Alarmglocken klingeln, wenn Firmen keinen eigenen Firmensitz oder Geschäftsräume aufweisen können, nur über Büroservices, virtuelle Büros oder den Steuerberater erreichbar sind.

  • Geprüft wird regelmäßig auch, ob eine ordentliche Verwaltung vorhanden ist, Rechnungen (formal) ordnungsgemäß ausgestellt sind, Mitarbeiter von anderen Baustellen berichten können und über fachspezifische Kenntnisse verfügen.

  • Auffällig ist auch, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Mitarbeiter in einer anderen Firma ist oder in Verhältnissen lebt, die mit den angeblichen Umsätzen und Gewinnen der Firma nicht übereinstimmen. Lebt der Geschäftsführer einer Firma mit Millionenumsätzen in einer 1-Zimmerwohnung oder fährt ein Uraltfahrzeug, gehen beim Zoll, Deutscher Rentenversicherung und Steuerfahndung die Alarmlampen an.

  • Auf die sogenannte watchlist kommen auch Unternehmen, die in der Vergangenheit ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht pünktlich oder vollständig nachgekommen sind.  Gleiches gilt, wenn betriebsfremde Personen Kontovollmacht haben oder erkennbar steuernd in das Unternehmen eingreifen.


Liegen diese Anhaltspunkte bei Ihnen oder Ihren Geschäftspartnern vor, ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Zoll, Deutsche Rentenversicherung, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft unterstellen dann regelmäßig, dass ein ordentlicher Geschäftsmann in solchen Fällen von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung ausgehen musste oder dies sogar wusste.

Es drohen Verhaftung, hohe Freiheitsstrafen und Nachzahlungen, nicht selten im sechs- oder siebenstelligen Bereich.


Eine generelle Aussage, wie Ihre Chancen bzw. Risiken in einem Ermittlungs- und Strafverfahren für Sie hier sind, können wir leider nicht geben, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Einen erfahrenen Strafverteidiger in solchen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren zu konsultieren, ist dringend zu empfehlen.

GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig bundesweit Ermittlungsverfahren in diesem Bereich und bringen diese oft zur Einstellung.


Weitere Infos finden Sie unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht


Foto(s): GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht


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