Serie Widerruf Lebensversicherung: Generali Lebensversicherung AG

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I. Falsche Belehrung der Generali Lebensversicherung AG

Viele Belehrungen der Generali Lebensversicherung AG waren nicht rechtmäßig. Die Generali Lebensversicherung AG hat unter anderem folgende nicht ordnungsgemäße Belehrung verwendet:

Belehrung im Versicherungsschein:

„Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie als Versicherungsnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins in Textform widersprechen. Weitere Einzelheiten zum Widerspruchsrecht finden Sie in den Allgemeinen Informationen.“

Belehrung aus Verbraucherinformationen:

„Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, dem Abschluss des Versicherungsvertrages innerhalb von 30 Tagen nach Zugang dieses Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, der Tarifbestimmungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformationen in Textform zu widersprechen. Andersfalls gilt der Vertrag auf der Grundlage dieser Unterlagen als abgeschlossen. Die Frist beginnt mit deren vollständiger Überlassung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Das Recht zum Widerspruch erlischt spätestens ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags.“

Diese Belehrung ist bereits vom Bundesgerichtshof als nicht ordnungsgemäß angesehen worden.

Die Belehrung im Versicherungsschein ist inhaltlich unvollständig, da nicht auf die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs hingewiesen wird. Zudem werden die fristauslösenden Unterlagen nicht genannt.

Die Belehrung in den Verbraucherinformationen ist fehlerhaft, da nicht alle Informationen, die zu einer ordnungsgemäßen Belehrung gehören in Fettdruck ausgeführt worden sind, sondern in Normaldruck, was nach BGH IV ZR 174/14 dazu führen kann, dass sie nicht hervorgehobenen Teile der Belehrung übersehen werden.

Bei Vorliegen der oben abgedruckten Belehrung hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich die Möglichkeit, dem Versicherungsvertrag zu widersprechen.

II. Um was geht es beim Widerruf von Lebensversicherungsverträgen?

Für genauere Informationen diesbezüglich lesen Sie bitte unseren Artikel hier unter I.

III. Die Lösung: Widerruf/Widerspruch

Für genauere Informationen diesbezüglich lesen Sie bitte unseren Artikel hier unter III.

IV. Was bringt ein Widerruf?

Für genauere Informationen diesbezüglich lesen Sie bitte unseren Artikel hier unter IV.

V. Kann ich jeden Versicherungsvertrag widerrufen?

Für genauere Informationen diesbezüglich lesen Sie bitte unseren Artikel hier unter V.

VI. Was können Sie tun?

Für genauere Informationen diesbezüglich lesen Sie bitte unseren Artikel hier unter VI.

VIII. Was leistet die Kanzlei Dawood?

Schwerpunktmäßig ist die Kanzlei Dawood im Versicherungsrecht tätig, insbesondere im Bereich Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. Die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte hat im Bereich Widerruf von Lebens-/Rentenversicherungen viel Erfahrung, was Ihre Erfolgsaussichten eines Widerrufs erhöht.

Allerdings gilt es zu bedenken: Eine falsche Belehrung bedeutet nicht immer, dass der Widerruf erfolgreich sein wird. Ein Grund hierfür ist, dass jedes Gericht selbst die Ordnungsgemäßheit einer Belehrung beurteilen kann.

Durch die umfangreiche Urteilssammlung, auf die die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte zurückgreifen kann, können wir allerdings voraussagen, wie die Erfolgsaussichten in Ihrem Gerichtsbezirk sind bzw. ob das für Ihre Angelegenheit zuständige Gericht die Belehrung als rechtswidrig ansehen wird oder nicht.

Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstberatungsgespräch in der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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