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Shameless-Abmahnung oder Supernatural-Abmahnung erhalten - was tun?

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet aktuell Abmahnungen wegen der Serien „Shameless“ und „Supernatural“. Der Vorwurf ist, dass Serienfolgen über das Internet mittels einer Tauschbörse heruntergeladen worden und verbreitet worden sein sollen.

1. Worum geht es bei der Serie „Shameless“?

Die Serie „Shameless“ ist die Adaption einer britischen Serie gleichen Namens. Sie handelt von der Familie Gallagher samt all ihren Sorgen und (wirtschaftlichen) Nöten. Die Kinder schmeißen den Haushalt faktisch allein, wobei Homosexualität, Hochbegabtheit und Alkoholismus thematisiert werden. Das britische Original ist deutlich rauher, aber die amerikanische Adaption ist ebenfalls sehenswert

2. Worum geht es bei der Serie „Supernatural“?

Die Brüder Dean und Sam Winchester müssen sich in mittlerweile 190 Folgen der Serie „Supernatural“ mit dem Monster der Woche („Freak of the week“) und einem größer angelegten Spannungsbogen um ein dunkles Geheimnis herumschlagen. „Supernatural“ spricht eher heranwachsende Serienfreunde an.

3. „Shameless“ oder „Supernatural“ Abmahnung durch Waldorf Frommer: Betrug?

Für einen Betrug müsste Waldorf Frommer Abmahnungen versenden, wissentlich, dass keine Rechtsverletzung stattgefunden hat. Das ist völlig abwegig. Abgesehen davon, dass bereits aus dem Mandantenstamm der Kanzlei Waldorf Frommer ersichtlich ist, dass es nicht um den Versuch geht, schnell ein paar Euro zu verdienen, ist festzuhalten, dass das Verbreiten von Serienfolgen eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

4. Hat die Urheberrechtsverletzung sicher stattgefunden?

Es ist zu viel gesagt zu behaupten, die Verbreitung der Serienfolgen habe sicher stattgefunden. Zwar gilt das Ermittlungsunternehmen, welches für Waldorf Frommer bzw. deren Mandanten tätig ist, bei vielen Gerichten als seriös, aber letztlich ist es eine Software. Bei jeder Software können Fehler auftreten. Auch kann ein Fehler außerhalb der Sphäre des Ermittlungsunternehmens auftreten. Zum Beispiel kann ein Fehler beim Provider eine Falschbeauskunftung zur Folge haben.

5. Muss die von Waldorf Frommer geforderte Summe gezahlt werden?

Ob und, wenn ja, welche Summe letztlich gezahlt wird, hängt sowohl von der eigenen Rechtsposition als auch dem Geschick des vertretenden Anwalts ab. Entscheidend ist nach unserer Erfahrung, es sich nicht zu einfach zu machen. Wenn der vertretende Anwalt gleich das erstbeste Vergleichsangebot annimmt, kann die Chance vertan werden, ein deutlich besseres Ergebnis zu erzielen. Es gibt durchaus auch Fälle, in denen eine Komplett-Zurückweisung erreicht werden kann. Der BGH hat in drei bekannten Entscheidungen, die Position des Anschlussinhabers deutlich verbessert:

a)    BGH, Urteil v. 12.05.2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens“ zur eingeschränkten Störerhaftung des Anschlussinhabers bei Nutzung eines Funknetzwerks (WLan).

b)    BGH, Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 – „Morpheus” – keine Haftung des Anschlussinhabers für belehrte Minderjährige.

c)    BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12 – „BearShare“ – keine Haftung des Anschlussinhabers für volljährige Familienmitglieder.

Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Rechtsprechungsänderungen über die letzen Jahre finden Sie auf unserer Homepage. Es sollte individuell beraten werden, ob eine Zahlung erfolgt und wenn ja, in welcher Höhe.

6. Sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?

Obwohl die Unterlassungserklärung wegen der langen Bindungswirkung und der Gefahr einer Vertragsstrafe im Vordergrund stehen sollte, wird die Reichweite der Unterlassungserklärung oft falsch eingeschätzt. Dies gilt auch für eine abgeänderte oder modifizierte Unterlassungserklärung. Die Entscheidung, ob eine solche abgegeben werden sollte oder nicht, bedarf einer umgehenden Prüfung und vertiefter Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt. Es gilt das unter Punkt 5. Gesagte entsprechend.

7. Kann die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte helfen?

Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs beschäftigen sich seit Jahren mit Filesharing-Abmahnungen. Die Vielzahl der durch uns im Filesharing-Bereich erstrittenen Urteile, zeugt von unserer umfassenden Auseinandersetzung mit diesem Rechtsgebiet. Obwohl wir in Hamburg ansässig sind, vertreten wir Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, die z. B. eine Waldorf Frommer-Abmahnung erhalten haben. Wir stehen Ihnen bei, wenn Sie eine „Supernatural“-Abmahnung oder eine „Shameless“-Abmahnung erhalten haben.


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